Atomkraft: Die Unfälle häufen sich.

In letzter Zeit kommt es zu einer auffälligen Häufung von Unfällen im Zusammenhang mit Atomkraftwerken.

Heute sind im südfranzösichen Saint-Alban 15 Personen radioaktiv kontaminiert wurden. Bei einer Inspektion einer Baustelle sind die Personen mit radioaktiven Stoffen in Berührung gekommen.

Letzten Donnerstag wurde in der Brennstäbefabrik in Romans-sur-Isère ein Leitungsbruch festgestellt, bei dem 800 Gramm unranhaltige Flüssigkeit ausgetreten sind.

Vor zwei Wochen sind in der Anlage Tricastin (Frankreich) 74 kg Uran ausgetreten.

Daß es sich hierbei ausschließlich um französische Anlagen handelt, ist kein Anlaß zur Beruhigung. Es sei nur an die Unfälle in den deutschen Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel erinnert.

Auch in Schweden und Slowenien kam es in letzter Zeit zu Unfällen und Fast-GAUs.

Selbst bei den geplanten Endlagern, die eine → mehr lesen…

WLAN-Betreiber haftet nicht für Hacker

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt (Main) haftet der Betreiber eines WLAN nicht für rechtswidrige Handlungen eines Dritten.

Bislang herrschte die Rechtsauffassung, der WLAN-Betreiber ist für alles verantwortlich, was über sein Netz geschieht. Auch für rechtswidrige Handlungen, die von ungebetenen Gästen -sprich Hackern, die sich unautorisiert Zugang zum WLAN verschafft haben- durchgeführt werden.
Das OLG ist der Ansicht, daß der WLAN-Betreiber ohne hinreichende Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen durch Dritte nicht verantwortlich zu machen ist. Allein die Tatsache, daß bekannt ist, daß Fremde sich ins WLAN einhacken können, reicht nicht, um den Betreiber nachträglich verantwortlich zu machen.
Damit hebt das OLG ein Urteil des Landesgerichts auf, das auf vorbeugende Security-Maßnahmen bestanden hatte.

Quelle: IT-Business → mehr lesen…

AKW-Zwischenfall in Slowenien

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Das einzig Sichere an der Atomkraft ist die Unsicherheit.

SZ: Zwischenfall in Atomkraftwerk
SPIEGEL: AKW Zwischenfall

Inzwischen gab es Entwarnung. Alles wieder im Griff.
Gerade noch einmal Glück gehabt. Wer weiß, wie lange noch und wann uns das Glück mal verläßt!?

Fest steht nur eins: 100%ige Sicherheit gibt es nicht!

Und das trifft keineswegs nur auf ausländische AKWs zu. Die von CDU, CSU und FDP gern verbreitete „hohe Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke“ ist ein Märchen. Der AKW-Sicherheitscheck beweist, kein deutsches AKW entspricht den modernsten Sicherheitsanforderungen. Nicht ein einziges!
Deshalb gehören die Schrottmeiler schnellstens abgeschaltet. Besser heute als morgen.

Wer sich dabei nicht auf die lobbydurchsetzte Politik verlassen will, kann seinen eigenen Atomausstieg durchziehen: Mit einem Wechsel des Stromanbieters.

Wenn → mehr lesen…

Freiheit statt Angst – Bundesweiter Aktionstag

Bundesweiter Aktionstag am 31. Mai 2008

Für Samstag, den 31. Mai 2008 rufen Bürgerrechtler zur Teilnahme am bundesweiten Aktionstag gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf.

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In vielen Städten werden Demos unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ stattfinden. Organisiert vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich an den Mahnwachen, Demonstrationen, Kunstaktionen, Flashmobs, Kundgebungen, Grillfesten, Parties, Infoständen usw. zu beteiligen! Es soll überall sichtbar werden, daß die Bürger für ihre Freiheiten wieder auf die Straße gehen!

Die Forderungen:

  • Weniger Überwachung
  • Bestehende Überwachungsgesetze auf den Prüfstand stellen
  • Stopp für neue Überwachungsgesetze

Auf der Seite www.FreiheitstattAngst.de finden sich die neuesten Informationen zu geplanten Aktionen in verschiedenen Städten. Hier findet man auch eine Anleitung, wie → mehr lesen…

Bundesverfassungsgericht stärkt Anwaltsrechte

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stärkt die Rechte von Anwälten.

Die Wohnung eines Anwalts darf, auch wenn der Anwalt selbst einer Straftat verdächtigt wird, nur unter besonderen Voraussetzungen durchsucht werden. Sollte davon auch noch das Verhältnis des Anwalts zu einem Mandanten betroffen sein, müssen die Durchsuchungsbeschlüsse noch strenger geprüft werden.

Damit hebt das BVerfG die Hürden für Ermittlungsmaßnahmen gegen Anwälte an. Das BVerfg verweist damit auf die herausragende Bedeutung der Anwälte für die Rechtspflege.

Quelle: Handelsblatt

Das Bundesverfassungsgericht stärkt damit wieder einmal die Rechte, die in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein sollten. → mehr lesen…

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