Union und SPD wollen das neue BKA-Gesetz schnell verabschieden. Nachdem das BVerfG die Möglichkeiten zur Onlinedurchsuchung stark eingeschränkt hat, sollen die Fahnder des Bundeskriminalamts (BKA) nach dem Willen der großen Koalition in Fällen schwerer geplanter Verbrechen wie Terror die Computer der Verdächtigen ausspähen dürfen, sofern ein Richter vorher zugestimmt hat.
Eine Folge des neuen BKA-Gesetzes ist aber offenbar, daß auch anderen Behörden, wie z.B. Verfassungschutz und Bundesanwaltschaft, das Durchsuchen von Computern erlaubt werden soll. Bisher darf das der Verfassungsschutz nicht.
Die Politik in Form von SPD und CDU will das Thema zur Zeit lieber totschweigen. Bei der SPD ist man sich durchaus darüber im Klaren, daß nach Verabschiedung des BKA-Gesetzes auch andere Behörden die Onlinedurchsuchung anwenden wollen. „Eine Diskussion darüber → mehr lesen…