Schäuble scannt weiter

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Nummernschild-Scanning als verfassungswidrig eingestuft hat, will Bundesinnenminister Schäuble die LKW-Mautbrücken trotzdem nutzen. Die Daten aus der LKW-Maut sollen zur Strafverfolgung auch weiterhin genutzt werden.

Und das obwohl das BVerfG grundgesetzwidrige Ermittlungen „ins Blaue hinein“ untersagt hat.

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Nummernschild-Scanning ist verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entsprechende Landesgesetze aus Hessen und Schleswig-Holstein gekippt.

Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz. Die entsprechenden Regelungen in den Polzeigesetzen sind damit nichtig.

Damit gab das BVerfG drei Autofahrern Recht, die ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.

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Onlinedurchsuchung für alle

Union und SPD wollen das neue BKA-Gesetz schnell verabschieden. Nachdem das BVerfG die Möglichkeiten zur Onlinedurchsuchung stark eingeschränkt hat, sollen die Fahnder des Bundeskriminalamts (BKA) nach dem Willen der großen Koalition in Fällen schwerer geplanter Verbrechen wie Terror die Computer der Verdächtigen ausspähen dürfen, sofern ein Richter vorher zugestimmt hat.

Eine Folge des neuen BKA-Gesetzes ist aber offenbar, daß auch anderen Behörden, wie z.B. Verfassungschutz und Bundesanwaltschaft, das Durchsuchen von Computern erlaubt werden soll. Bisher darf das der Verfassungsschutz nicht.

Die Politik in Form von SPD und CDU will das Thema zur Zeit lieber totschweigen. Bei der SPD ist man sich durchaus darüber im Klaren, daß nach Verabschiedung des BKA-Gesetzes auch andere Behörden die Onlinedurchsuchung anwenden wollen. „Eine Diskussion darüber → mehr lesen…

BVerfG schafft neues Grundrecht

Mit seinem Urteil vom 27.02.2008 zur Onlinedurchsuchung in NRW hat das Bundesverfassunggericht (BVerfG) ein neues Computer-Grundrecht geschaffen: Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Damit ist das BVerfG im Zeitalter der Informationstechnik angekommen.

Da auf Computern eine Vielzahl von persönlichen Daten zu finden sind und diese Daten durch Vernetzung etwa via Internet durch technische Zugriffsmöglichkeiten auszuspähen und zu manipulieren sind, folge daraus ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis.
Will der Staat in dieses Grundrecht eingreifen, dann hat er umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen. So darf nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten, daß eine konkrete Gefahr für für ein überragend wichtiges Rechtsgut (wie Leib, Leben und Freiheit der Person oder Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder → mehr lesen…

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