Alles nur geklaut?

Ist die neue Kampagne von Berlin doch nicht so neu?
Die zwei Grafik-Freelancer Andrea Horn und Marc Arroyo jedenfalls erläutern in ihrem Blog:

„Wie die Stadt Berlin unser Kampagnenkonzept benutzt hat“

Sie wollen von Berlin eine Erklärung dafür, warum ihr Vorschlag, der doch so nah an der jetzigen Kampagne ist, bei der Auswahl nicht berücksichtigt wurde.

Quelle: Justberlin

Darüberhinaus beleuchtet Werbeblogger mal intensiv die „Querverbindungen“ der beteiligten Personen und Werbeagenturen. Fazit: Sei.typisch.Berlin → mehr lesen…

Schutz der persönlichen und beruflichen Kontakte

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rät Bürgerinnen und Bürgern, sich wirksam vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.

2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.

3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für → mehr lesen…

Bruch der Verfassung

Hier die Liste der Abstimmung im Bundestag zum Thema „Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ am 09. November 2007, sprich Vorratsdatenspeicherung der Telefon- und Internetdaten aller Bürger.

>>Ausgerechnet am 09. November, welch Ironie der Geschichte.<<

Konfrontieren Sie den Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis mit dieser Abstimmungsliste und fragen sie nach, wie er oder sie zu diesem vorsätzlichen Bruch der Verfassung steht und welche Konsequenzen er oder sie daraus ziehen werden. → mehr lesen…

Tauschbörsen wieder ohne Gefahr möglich?

Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Internet- und Telefondaten an die Staatsanwaltschaft vorerst nur zuzulassen, wenn ein Verdacht auf eine „schwere Straftat“ vorliegt, hat einen interessanten Nebeneffekt: Tauschbörsen, die Musik- und Videodateien zum illegalen Download anbieten, können offensichtlich wieder benutzt werden, ohne daß man Gefahr läuft, dafür bestraft zu werden.

Die Provider speichern zwar die IP-Adresse des Tauschbörsen-Nutzers auf Vorrat, herausgeben dürfen sie die Daten aufgrund des BVerfG-Beschlusses aber nicht. Eine Verfolgung der Tauschbörsen-Nutzer durch die Urheber ist damit so gut wie unmöglich geworden. Die unsäglichen Abmahnwellen gehören damit der Vergangenheit an und die einschlägig bekannte proMedia GmbH kann sich endlich sinnvollen Tätigkeiten zuwenden.

Quelle: FAZ → mehr lesen…

Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt

Dem von mehr als 34.000 Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen wurde zum Teil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stattgegeben. Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen.

Die Speicherung der Daten bleibt vorerst weiter zulässig. Das BVerfG war der Auffassung, daß nicht das Speichern selbst, sondern erst der Zugriff auf die Daten in die Freiheit der Bürger eingreift. Bis zum 1. September hat die Bundesregierung jetzt einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Dann wird in der Hauptsache entschieden.

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont:

„Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass

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