BVerfG kippt 3 Prozent-Hürde für Europawahl
Das Bundesverfassungsgericht erklärt Sperrklausel für nichtig.
Nach Ansicht von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle muß „die Stimme jedes Wahlberechtigten den gleichen Zählwert haben“. Die bestehende 3 Prozent-Hürde für die Europawahl ist deshalb nichtig. Damit haben auch kleine Parteien eine reelle Chance bei der anstehenden Wahl für das Europaparlament im Mai dieses Jahres. Geklagt hatten über 1.000 Bürger, die Freien Wähler, die NPD und die Piratenpartei.
Schon einmal mußte die Sperrklausel geändert werden. Ende 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bis dahin gültige 5 Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Auch damals schon war das Gericht der Ansicht, daß die Hürde die Rechte kleiner Parteien und vor allem das Stimmengleichheit der Wähler verletzt. Der Bundestag mußte tätig werden und das Gesetz ändern. Und weil die → mehr lesen…