Abmahnwelle vor dem Aus
Abmahner erhalten in Zukunft nur noch 100 EUR für Rechtsanwaltskosten, wenn das neue Gesetz aus dem Hause des Bundesjustizministeriums inkraft getreten ist. Voraussetzung für die gedeckelten Anwaltskosten ist, daß der Abgemahnte nicht im geschäftlichen Verkehr tätig ist.
Laut Zypries, Bundesjistizministerin, stellt dieses Gesetz sicher
dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird.
In der Vergangenheit gab es wahre Abmahnwellen gegen Homepagebetreiber, egal ob privat oder geschäftlich. Schon bei kleinsten Vergehen gegen das Urheberrecht wurden sie mit Abmahnungen von „Rechtsanwälten“ überhäuft und mit Gebührenbescheiden in Höhe von 400 bis 800 EUR konfrontiert. Dabei stand bei den „Rechtsanwälten“ offensichtlich mehr das Eintreiben der Gebühren im Vordergrund als der Schutz des Urheberrechts.
Diesen Umstand hat jetzt auch das → mehr lesen…