Stromsparen führt zu Sozialhilfekürzung
Einem Sozialhilfempfänger wurde die Sozialhilfe gekürzt, weil er von seinem Stromlieferanten eine Stromkostenrückzahlung erhielt.
205 EUR erhielt ein Stromkunde in Bielefeld von seinem Stromlieferanten zurück und freute sich über seine Sparsamkeit. Doch mit der Post vom Sozialamt verging ihm schnell die Freude.
Wer mehr Abschlagzahlungen geleistet hat, als er dann effektiv Strom verbraucht, erhält dafür am Ende eines Jahres eine Rückzahlung vom seinem Stromlieferanten. Bei einem Mehrverbrauch erhält man eine entsprechende Nachzahlungsaufforderung. So weit, so alltäglich und für jederman nachvollziehbar.
Nicht, wenn man staatliche Almosen in Form von Sozialhilfe erhält. Dem Bielefelder Stromkunden wurde aufgrund der Stromkostenrückzahlung die Sozialhilfe um eben diesen Betrag gekürzt. 205 EUR weniger Sozialhilfe in dem Monat, in dem er die Rückzahlung erhalten hat, so der → mehr lesen…