Machst du dich als WhatsApp User strafbar?

Hier erfährst du, warum nicht jeder WhatsApp Nutzer eine Abmahnung fürchten muß.

Das Amtsgericht im bescheidenen Bad Hersfeld hat dieser Tage für ein echtes Erdbeben im Netz gesorgt. Nach einem Urteil dieses Amtsgerichts, stellt die Datenweitergabe von WhatsApp ein unzulässiges Verhalten des Nutzers dar.

Nach dem Bekanntwerden dieser Rechtsauffassung überschlugen sich die Meinungsäußerungen in den sozialen Netzen. Nicht wenige Kommentatoren waren der Meinung, daß sich nun jeder WhatsApp Nutzer strafbar mache und es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis kostenpflichtige Abmahnungen ins Haus flattern.

Ganz so schlimm es jedoch nicht.

Worum geht es?

Im Urteil des Bad Hersfeld heißt es, daß:

…jeder Nutzer … bei der Nutzung dieser App jeweils und fortwährend eine tatbestandliche Rechtsverletzung im Sinne einer

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Datenschutzbeauftragter verbietet Datenabgleich zwischen Facebook und Whatsapp

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte greift durch.

Jetzt kommt es zum offenen Schlagabtausch zwischen Facebook und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Die Änderung der AGB will er nicht durchgehen lassen.

Whatsapp

Vor rund zwei Jahren hat Facebook bekanntlich den Messenger-Dienst Whatsapp übernommen. Dabei wurde den Anwendern versprochen, daß zwischen Facebook und Whatsapp kein Datenaustausch stattfinden soll. Bei den beiden handele es sich um eigenständige Unternehmen, und das soll auch sei bleiben, erklärten die Verantwortlichen im Zuge der Übernahme.

Datenaustausch

Wirklich daran glauben, konnte natürlich niemand. Die Kundendaten sind das Kapital, mit dem vor allem Facebook seine Brötchen verdient. Warum sollte man also für viele Milliarden Euro einen Konkurrenten übernehmen und dessen Goldschatz, sprich die Daten der Kunden ungehoben lassen!? Aus der Sicht von Facebook → mehr lesen…

DSL: Kündigung bei geringer Geschwindigkeit

Können Kunden bei geringem Datendurchsatz den DSL-Vertrag kündigen?

Jeder kennt die Werbung der Internet-Provider. In schönen Hochglanzprospekten und auf Homepages heißt immer: „Wir bieten den schnellsten Internetanschluß.“ oder „Hol dir jetzt den High-Speed-Internetanschluß ins Haus“. Geworben wird dabei mit schön anzusehenden Datendurchsätzen von 16, 30, 50 oder gar 100 Mbit/s. Und das zu Preisen, die die meisten DSL-Kunden auch heute schon für ihren Internetanschluß abdrücken müssen, nur daß dieser erheblich langsamer ist.

Warum dann nicht einfach wechseln, wird sich so mancher denken. Doch bei genauerem Hinsehen, erweisen sich die angepriesenen Geschwindigkeiten oftmals als Mogelpackung. Im Kleingedruckten versprechen die Provider nur noch einen Datendurchsatz von „bis zu … Mbit/s“. Das „bis zu“ kann im Einzelfall bedeuten, daß Kunden zwar für einen → mehr lesen…

Sie haben E-Post.

Was ist dran am neuen E-Postbrief der Post?

Die Deutsche Post AG bewirbt zur Zeit massiv ihren neuen E-Postbrief. Mit dem  E-Postbrief soll beim Versand von E-Mails alles besser werden, auf jeden Fall aber sicherer:

In Zukunft nutzen wir das Internet nicht nur selbstverständlich, sondern auch mit selbstverständlicher Sicherheit. Ob Abschluss einer Versicherung, Beauftragung eines Handwerkers oder Korrespondenz mit Behörden. Der E-POSTBRIEF ist so sicher und verbindlich, wie ein Brief mit der Deutschen Post.

So kann man es auf der Homepage des gelben Riesen lesen.
Doch da irrt die Post gewaltig. Der E-Postbrief ist keinesfalls so sicher wie ein herkömmlicher Brief. Unterliegt dieser im Gegensatz zum E-Postbrief dem im Grundgesetz garantierten Briefgeheimnis, kann der E-Postbrief „nur“ die Sicherheit des Fernmeldegesetzes → mehr lesen…