Telefonaktion: Wort halten, FDP!

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ruft zur Telefonaktion auf.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bittet heute alle Internetnutzer, sich für einen Anruf bei FDP-Bundestagsabgeordneten 5 Minuten Zeit zu nehmen, um die geplante Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung in Deutschland zu verhindern
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Heute trifft sich der Koalitionsausschuß der schwarz-gelben Bundesregierung. Dabei könnte es zu einem Beschluß von CDU, CSU und FDP kommen, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen. Dies muß verhindert werden!

Besorgte Internetuser sollen heute mindestens 21 FDP-Bundestagsabgeordnete durch einen Anruf überzeugen, sich an die öffentlichen Versprechungen der eigenen Partei zu halten. Die FDP hat wiederholt beschlossen, der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen. An dieses Versprechen sollen sich die Bundestagsabgeordneten der FDP nun halten und dementsprechend im Parlament abstimmen.

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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrecht

Erstes Gericht sieht Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen Grundrecht auf Datenschutz.

Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung vom 27.02.09 (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon- und Internetnutzung als unverhältnismäßig bezeichnet:

Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden… Der nach Art. 8 EMRK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist.

Das Wiesbadener Gericht hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung  nun dem Europäischen Gerichtshof zur → mehr lesen…