Empörung über schnelles Urteil für Althaus

Der völlig unerwartet schnell zu Ende gegangene Prozess gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Althaus hat Verwunderung und Empörung ausgelöst.

Althaus, der am Neujahrstag auf einer österreichischen Skipiste in eine andere Skifahrerin hineingefahren war, worauf diese an den Folgen dieses Unfalls verstarb, wurde gestern vom Bezirksgericht Irdning zu einer Geldstrafe von 33.300 EUR wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Außerdem muß er ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR an die Familie des Opfers zahlen.
Diese Summe ist natürlich total lächerlich. 5.000 EUR mehr ist ein Menschenleben offenbar nicht mehr wert. Die Getötete war Mutter einer Tochter. Die kann jetzt zusehen, wie sie mit den 5.000 EUR als Mutterersatz zurecht kommt.
Von den 33.300 EUR bekommt sie keinen Cent. Das Geld geht komplett an den Staat → mehr lesen…

Sonderbehandlung für Althaus?

Gibt es für den thüringischen Ministerpräsidenten Althaus vor Gericht eine Sonderbehandlung?

Es mehren sich die Anzeichen, daß mal wieder manche gleicher sind als andere. Offenbar soll Althaus eine Extra-Thüringer gebraten werden.
Dabei geht es um die Frage, ob er zu den Vorgängen des Skiunfalls mündlich aussagen wird oder eben nicht.

Althaus war am Neujahrsmorgen auf einer Skipiste in der Steiermark mit einer Skifahrerin zusammengestoßen. Er wurde dabei schwer verletzt. Die Skifahrerin verstarb an den Folgen des Unfalls.
Auslöser des Unfalls war nach bisherigen Ermittlungen offenbar die Tatsache, daß Althaus an einer Pistenkreuzung falsch abbog und einen Hang hinauf fuhr. Dabei soll er eine Absperrung, die genau das verhindern sollte, umfahren und mit der Skifahrerin zusammengeprallt sein.

Zu den Vorgängen des → mehr lesen…

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