BVerfG haut Friedrich auf die Finger
Anti-Terror-Datei muß nachgebessert werden.
Mal wieder muß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingreifen und das Grundgesetz vor Übergriffen schützen. Bundesinnenminister Friedrich und damit die gesamte schwarz-gelbe Bundesregierung muß sich den Vorwurf gefallen lassen, mal wieder in blindem Aktionismus die Verfassung missachtet zu haben. Man sollte wohl mal ernsthaft über einen Verbotsantrag gegen die Parteien CDU, CSU und FDP nachdenken. Wer wiederholt versucht, verfassungswidrige Gesetze durchzudrücken, der sollte auf seine Haltung zum Grundgesetz überprüft werden. Gerade bei Bundesinnenminister Friedrich kann man da ins Grübeln kommen.
Diesmal ging es um die Anti-Terror-Datei, mit der Innenminister Friedrich für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden sorgen wollte. Wie so oft schießt Friedrich auch diesmal über das Ziel hinaus. Es kann nicht Aufgabe einer Bundesregierung sein, reflexartig → mehr lesen…