Bespitzelung von Hartz4-Empfängern erlaubt
Die Bundesagentur für Arbeit hat die nachrichtendienstliche Ermittlung gegen Hartz4-Empfänger erlaubt.
Man will es kaum glauben, aber es passiert mitten in Deutschland im Jahre 2009: Hartz4-Empfänger werden durch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder beauftragte dritte Stellen nachrichtendienstlich observiert.
Als Grund für die Bespitzelung reicht die anonyme Anzeige eines Nachbarn. Früher kannte man solche Denunziation vom Blockwart oder Inoffiziellen Mitarbeiter (IM). „Von der Stasi lernen, heißt siegen lernen“ so lautet offenbar das Motto für das Deutschland der Zukunft.
Am 20. Mai hat die BA mit einer internen Weisung an alle Jobcenter diesen Wahnsinn in Gang gesetzt. Mittlerweile hat die BA wohl ihre eigenen Gesetze. Strafermittlungsbehörden bräuchten für die nachrichtendienstliche Ermittlung einen Gerichtsbeschluß, die BA offensichtlich nicht.
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