Rauchverbot bleibt, Verfassungsbeschwerde gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in Bayern nicht zur Entscheidung angenommen. Die 2. Kammer des BVerfG sieht die Grundrechte der Kläger nicht gefährdet.
Geklagt hatten eine Raucherin, eine Gastättenbetreiberin, die ihren Umsatz zu einen großen Teil mit Rauchern macht, und eine GmbH, die eine kleine Trinkstube (unter 75 qm) betreibt und nach eigener Aussage nur Raucher beschäftigt und nur rauchende Gäste in ihr Lokal einläßt.
Das BVerfG machte klar, daß es bereits in 2008 entschieden hat, daß der Gesundheitsschutz über der Berufsfreiheit stehen kann. Der Gesetzgeber darf auch solche Gesetze erlassen, die am Ende dazu führen können, daß einzelne Unternehmer in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, wenn nur so der gesundheitliche Schutz → mehr lesen…