Bank muß für Schäden bei Phishing-Attacken haften
Nach einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Amtsgerichts Wiesloch haften Banken für Schäden, die durch Phishing-Attacken entstehen.
Kunden, die das Online-Banking-Angebot ihrer Bank nutzen, können aufatmen. Endlich mal ein Urteil in Ihrem Sinne. Bis jetzt entschieden die Gerichte meist zugunsten der Banken.
Geklagt hatte ein Ehepaar, bei dem nach einer Phishing-Attacke 4.000 EUR von ihrem Konte verschwanden. Während einer Online-Transaktion war der Bildschirm kurz dunkel geworden. Das Ehepaar ging von einem kurzeitigen, technischen Fehler aus und setzte die Transaktion fort. Einige Tage später fiel einem Bankmitarbeiter die unautorisierte 4.000 EUR Überweisung auf.
Während der Prüfung des PC des Ehepaares wurden 14 schädliche Programme gefunden, trotz installierter Virensoftware. Eines davon war ein Keylogger.
Für den entstandenen Schaden muß nun die Bank → mehr lesen…