Autofahrer aufgepasst: BGH lässt Dashcams zu
Dashcam-Videos ab sofort als Beweismittel erlaubt, mit Einschränkungen. Das hat der BGH heute entschieden.
Man kennt sie aus mehr oder weniger spektakulären Videos auf der Plattform YouTube. Vor allem osteuropäische Auto- und LKW-Fahrer nutzen Dashcams*, die kleinen Kameras, die hinter der Frontscheibe permanent das Geschehen vor der eigenen Motorhaube filmen, um damit im Fall eines Unfalls entsprechende Beweismittel in der Hand zu haben.
Oftmals ist das auch dringend nötig, wie dieses Video beweist. Die Videoaufnahme zeigt, wie dreist der „Rollerfahrer“ einen Unfall vortäuscht, um so entweder von der Fahrerin oder von der Versicherung Geld zu ergaunern.
Quelle: YouTube
Durch die Filmaufnahmen hätte die Frau locker ihre Unschuld beweisen können, was den Unfallvortäuscher zur schnellen Flucht veranlasst.