Vorratsdatenspeicherung zu teuer
Das wird Wolfgang Schäuble gar nicht gern hören: Wegen der entstehenden Kosten, die ein Telekommunikationsanbieter allein tragen müsste, ist dieser erstmal von der Datenspeicherpflicht befreit.
Wie das law blog berichtet, hat es die BT GmbH & Co. OHG (BT) geschafft, vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG) vorerst eine Befreiung von der Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Bis es zu einer Entscheidung im Hauptverfahren kommt, bleibt BT von Sanktionen durch Schäubles Vollstrecker Beamte verschont.
720.000 EUR hätte BT allein für die notwendige technische Erstausrüstung für die Vorratsdatenspeicherung aufwenden müssen. Dazu kämen dann noch Kosten in Höhe von 420.000 EUR pro Monat. Das war offenbar auch dem VG etwas unverhältnismäßig. Ausschlaggebend war aber auch der Kundenkreis von BT. Zu diesen zählen hauptsächlich große Konzerne und Landes- → mehr lesen…