Gesetz gegen Routerzwang könnte scheitern

Das bereits beschlossene Gesetz für eine freie Routerwahl soll offenbar im Bundesrat gekippt werden.

Jeder, der schon einmal seinen Router für den Zugang ins Internet installiert und konfiguriert hat, kennt das Dilemma. Viele Provider rücken wichtige Daten nur sehr zögerlich und nur auf bestimmte Nachfrage oder gar nicht heraus. So sind deren Kunden gezwungen, immer den Router zu verwenden, den der Provider vorschreibt, denn dieses Gerät ist bereits vom Provider mit wichtigen Einstellungen vorkonfiguriert.

Keine freie Routerwahl

Will ein Kunde einen Router eines anderen Herstellers verwenden oder voreingestellte Konfigurationen ändern, kommt er bei solchen Providern nicht weiter. Ändert der Kunde doch etwas, hat er im Ergebnis keinen Zugang mehr ins Internet und/oder bestimmte Funktionen, wie bspw. SIP Anschlüsse von Fremdanbietern → mehr lesen…

Röttgens Kürzung der Solarförderung gestoppt.

Bundesrat blockiert die geplante Kürzung der Solarförderung.

Für Norbert Röttgen läuft es derzeit alles andere als optimal. Sein Auftritt im Wahlkampf für die Landtagswahl im Nordrhein-Westfalen löst bei Beobachtern nur noch Mitleid aus. Die Selbstmontage ist reif fürs Politiker-Handbuch „Fehler, die man vor einer Wahl auf keinen Fall machen sollte“. Seine Wahlniederlage ist so gut wie sicher. Es geht bei Wahl am kommenden Sonntag wohl nur noch um die Größe der Schmach, die Norbert Röttgen als CDU-Spitzenkandidat erleiden muß.

Doch als ob das noch nicht reichen würde, holen Röttgen nun auch die Schatten der jüngeren Vergangenheit ein. Die mit nochFDP-Chef Rösler ausgekungelte, völlig überstürzte Kürzung der Förderung der Stromerzeugung aus Solarernergie fällt Röttgen ausgerechnet wenige Stunden vor der NRW-Wahl → mehr lesen…

Verfassungsexperten einig: Bundesrat muß Atomvertrag zustimmen

Der exPräsident des Verfassungsgerichts bleibt bei seiner Auffassung. Der Bundesrat muß dem merkelschen Atomvertrag zustimmen.

Auf Angela Merkel muß man dieser Tage besonders aufpassen. Nicht nur, daß sie sich die gewünschten Gesetze von den Chefs der vier großen Energiekonzerne quasi direkt im Wortlaut per Telefon durchgeben lässt. Nein, sie will diesen unter absolut undemokratischen Zuständen zurechtgezimmerten und lange geheimgehaltenen Atomvertrag auch noch an den verfassungsrechtlichen Organen vorbei inkraft treten lassen. So will Merkel den Atomvertrag dem Bundesrat nicht zur Abstimmung vorlegen. Dabei sind durch die geplanten Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke gerade die ureigensten Interessen der Bundesländer betroffen.

Sollte Merkel das so durchziehen, dann wäre das klarer Verfassungsbruch. Da ist sich exPräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ganz sicher.

Jede nicht nur unwesentliche

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Nutzung der Bürgerportale soll freiwillig sein

Die Nutzung der noch zu schaffenden Bürgerportale soll nach Plänen der Bundesregierung „freiwillig“ bleiben.

de-mail

Nachdem der Bundesrat die geplanten Bürgerportale und die Bundes-E-Mail praktisch gecancelt hat, versucht es die Bundesregierung nun auf einem neuen Weg: Die Nutzung der Bürgerportale soll auf freiwilliger Basis erfolgen.
Darüberhinaus erklärt sie den Bundesrat einfach für nicht zuständig bzw. zustimmungspflichtig. Deshalb meinen Angie und Co., kann man dessen Kritik ruhig ignorieren.

Der Bürger soll also freiwillig entscheiden, ob er die Bürgerpotale und die Bundes-E-Mail nutzt und die damit verbundenen Risiken und Nachteile in Kauf nimmt.
Hauptproblem ist ja -neben der vereinfachten Überwachung des E-Mail-Verkehrs durch Bundesbehörden- die Umkehrung der Beweispflicht beim Empfang von amtlichen Schreiben. Bei Nutzung der Bürgerportale muß in Zuklunft der Bürger beweisen, → mehr lesen…

Bürgerportale und Bundes-E-Mail gecancelt

Der Bundesrat hat die geplanten Bürgerprotale und die Bundes-E-Mail vorerst gecancelt.

Im Prinzip findet man die Ideen gar nicht schlecht, doch der dazu vom Bundesinnenministerium vorgelegte Gesetzentwurf wurde von 3 Ausschüssen des Bundesrates regelrecht zerpflückt. Fazit: „Gut gemeint, jedoch unzureichend umgesetzt und daher nicht geeignet.“

Hauptkritikpunkte: Fehlende Sicherheit und die Vermengung von hoheitlichen Aufgaben und kommerziellen Interessen.
Auch die Verschiebung des „verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts“ zuungusten der Bürger stieß dem Bundesrat auf. Durch die geplanten Regelungen würde es dazu kommen, daß eine als „Einschreiben“ versandte E-Mail bereits nach dem Absenden als ordnungsgemäß zugestellt gilt. Das würde die Beweislast zuungusten des Empfängers verschieben. Bisher ist der Absender dafür verantwortlich, daß eine Nachricht (etwa ein Mahnbescheid) auch ordnungsgemäß beim Empfänger ankommt.
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