Teile des Wahlrechts zum Bundestag sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Bundestagswahlrechts als verfassungswidrig eingestuft.
Die Regelungen zur Ermittlung der Sitzverteilung verstoßen gegen das Grundgesetz.
Nach dieser Regelung kann es vorkommen, daß einer Partei der Gewinn an Zweitstimmen einen Sitz im Parlament kostet. Hintergrund dieses Phänomens ist das Wahlsystem aus Erst- und Zweitstimmen und ganz speziell der mögliche Gewinn an Überhangmandaten.
Dies war bei der letzten Bundestagswahl 2005 in einem Wahlkreis in Dresden aufgefallen. Bei der Nachwahl brachten der CDU damals weniger Zweitstimmen mehr Überhangmandate. Dieser Umstand war auch Gegenstand des Wahlkampf zu dieser Nachwahl, die 2 Wochen nach der eigentlichen Wahl zum Bundestag stattfinden mußte, weil eine Kandidatin verstorben war. Die CDU rief ihre Anhänger damals auf, die FDP und nicht die CDU mit der → mehr lesen…