Mit seinem Urteil vom 27.02.2008 zur Onlinedurchsuchung in NRW hat das Bundesverfassunggericht (BVerfG) ein neues Computer-Grundrecht geschaffen: Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Damit ist das BVerfG im Zeitalter der Informationstechnik angekommen.
Da auf Computern eine Vielzahl von persönlichen Daten zu finden sind und diese Daten durch Vernetzung etwa via Internet durch technische Zugriffsmöglichkeiten auszuspähen und zu manipulieren sind, folge daraus ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis.
Will der Staat in dieses Grundrecht eingreifen, dann hat er umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen. So darf nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten, daß eine konkrete Gefahr für für ein überragend wichtiges Rechtsgut (wie Leib, Leben und Freiheit der Person oder Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder → mehr lesen…