Video-Verkehrsüberwachung rechtswidrig
Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts sind anlaßlose Video-Verkehrsüberwachungen rechtswidrig.
Am 20. August hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gängige Praxis der Geschwindigkeits- und Video-Überwachung des Strassenverkehrs gerügt. Die für diese durchgefürten Überwachungen genutzten Verwaltungsvorschriften sind nicht ausreichend.
Das BVerfG sieht in den Überwachungen eine starke Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und diese muß zwingend eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage haben. Einfache Verwaltungsvorschriften reichen dafür nicht aus.
Ein Autofahrer hatte gegen ein Bußgeldbescheid über 50 EUR, weil er auf der BAB100 29 km/h zu schnell gefahren sein soll, am Amtsgericht Güstrow und Oberlandesgericht Rostock geklagt und verloren. Daraufhin zog er vors BVerfG und bekam recht. Sein Argument war, daß der Verkehr anlaßlos per Video überwacht wurde.
Der ADAC hat jetzt in einer → mehr lesen…