5 Prozent-Klausel bei Europawahl verfassungswidrig
Letzte Rettung für die FDP?
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die in Deutschland bei der Europawahl geltende 5 Prozent-Hürde gegen das Grundgesetz verstößt. Die Chancengleichheit der Parteien und die Wertigkeit der Wählerstimmen seien durch diese Hürde erheblich gestört.
Die letzte Europawahl, die im Jahre 2009 stattfand, muß aber nicht wiederholt werden.
Das ist der Rettungsanker für die FDP. Ihre Vorzeige-Arbeitsverweigerin Silvana Koch-Mehrin, von der selbst die FDP-Führung mehr politische Mitarbeit erwartet, sonst will man ihr die Wiederaufstellung verweigern, darf weiterhin ihr finanzielles Auskommen in Brüssel und Straßburg fristen.
Und auch für kommende Wahlen, darf die FDP auf Sitze im Europaparlament hoffen, da sie nun auch welche erhält, selbst wenn sie unter den magischen 5 Prozent der Wählerstimmen bleiben → mehr lesen…