CSU-Generalsekretär deutet Kruzifix-Urteil um

Dobrindt deutet das Kruzifix-Urteil des BVerfG so, wie es der CSU gefällt.

In der ZDF-Sendung „Maibrit Illner“ am gestrigen Donnerstag ging es u.a. um die Ernennung der neuen niedersächsischen Sozialministerin Aygün Özkan (CDU) und den Streit um ihre Äusserungen zu Kruzifixen und Kopftüchern.
Özkan, selbst Muslima, hatte es doch tatsächlich gewagt, darauf hinzuweisen, daß Kruzifixe und Kopftüchern in staatlichen Schulen nichts zu suchen haben. Damit teilt sie zwar die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), doch das hält die CDU jedoch nicht davon ab, die eigene Ministerin zurückzupfeifen und von ihr eine Entschuldigung für das Aussprechen von grundgesetzkonformen Wahrheiten zu verlangen. Ein wahres Tollhaus.

Der CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, einer der Gäste in der gestrigen Sendung, versuchte Licht in diesen Misstand → mehr lesen…

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.

Mal wieder muß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einschreiten, um verfassungsfeindliche Gesetze zu stoppen. Diesmal geht es um die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsvorgänge.

Seit dem 01.01.2008 wird von allen Bürgern in Deutschland jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort für 6 Monate gespeichert. Diese Vorratsdatenspeicherung lehnt das BVerfG zwar nicht grundsätzlich ab, doch die jetzige Regelung verstößt gegen das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit.

Hauptsächlich stört sich das BVerfG an der nichtvorhandenen Sicherheit der gespeicherten Daten. Es gibt offenbar überhaupt keine Regelungen darüber, wie die gesammelten Daten bei den Telekommunikations-Providern gespeichert werden. Deshalb ist die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung → mehr lesen…

Urteil: Hartz4 muß geändert werden!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält die derzeit geltenden Hartz4-Sätze für verfassungswidrig.

Im einem Urteil hat das BVerfG jetzt weitgehende Korrekturen verlangt.
Bis Jahresende 2010 dürfen noch die jetzigen Sätze angewendet werden. Ab Januar 2011 müssen aber neue Hartz4-Sätze gelten, weil die Berechungen der bisherigen verfassungswidrig sind.

Drei Familien hatten geklagt, weil sie die für Kinder geltenden Hart4-Sätze als zu niedrig ansehen. Dem gaben die Verfassungsrichter recht.
Erwachsene erhalten zur Zeit einen Regelsatz von 359 EUR, Kinder erhalten je nach Alter zwischen 215 EUR (unter 6 Jahre), 251 EUR (unter 14 Jahre) oder 287 EUR (14 bis 18 Jahre). Das entspricht jeweils 60, 70 bzw. 80 Prozent vom Erwachsenen-Regelsatz.

Das BVerfG halten diese Berechungen nicht für transparent und fordert deshalb vom Gesetzgeber → mehr lesen…

BVerfG verbietet Neonazi-Aufmärsche

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Nazi-Gedenkmärsche verboten.

Der kürzlich verstorbene NPD-Geldgeber Rieger hatte vor dem BVerfG gegen das Verbot eines Gedenkmarsches für Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß geklagt. Rieger sah sein Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Verbot solcher Aufmärsche verletzt.

Die oberfränkische Stadt Wunsiedel hatte im Jahre 2005 einen geplanten Aufmarsch von Neonazis verboten und sich auf das Verbot der Volksverhetzung berufen. Dagegen hatte Rieger geklagt. Dieses Verbot wurde nun durch das BVerfG endgültig bestätigt.

Das BVerfG sieht zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung als ein sehr hohes Gut an, im Falle von Nazi-Propaganda aber nicht. Volksverhetzung ist und bleibt ein Straftatbestand und verstößt deshalb auch nicht gegen die Meinungsfreiheit. Verherrlichung und Rechtfertigung des Nationalsozialismus darf und muß auch weiterhin betraft → mehr lesen…

EU-Vertrag: BVerfG verlangt mehr Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Vertrag von Lissabon zwar gebilligt, aber Nachbesserungen verlangt.

Der Ratifizierungsvergang ist damit ersteinmal gestoppt. Der EU-Vertrag kann in seiner jetzigen Form nicht inkraft treten. Die Bundesregierung muß vor der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde das Begleitgesetz über die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat neu verfassen.

europa

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verlangt mehr Mitsprache des deutschen Parlaments: Jede Entscheidung aus Brüssel, die in die nationale Souveränität Deutschlands eingreift, muß einzeln vom Bundestag abgesegnet werden. Die bisherige im EU-Vertrag vorgesehene pauschale Zustimmung zu allen Entscheidungen aus  ist damit hinfällig, auch wenn Bundestag und Bundesrat dieser Regelung bereits zugestimmt hatten.

Das BVerfG muß damit wieder einmal für die Einhaltung der demokratischen Rechte sorgen. Der Eingriff in die  nationale Souveränität, nichts anderes ist der → mehr lesen…

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