Verkaufsverbot: Cola verleiht zuviel Flügel
Verkaufsverbot für Red Bull Cola.
Red Bull darf seine „Simply Cola“ in den Bundesländern Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen nicht mehr verkaufen.
Der Grund für das Verbot liegt nicht im Luftsicherheitsgesetz, denn Red Bull soll ja Flügel verleihen 😉 , sondern in der Zusammensetzung der braunen Limonade. Die Cola soll zwar „ohne geheime Formel“ (ein Seitenhieb gegen Coca Cola) und ohne chemische Zusätze auskommen, dafür hat die Red Bull „Simply Cola“ aber einen heutzutage eher ungewöhnlichen Zusatz: Kokain.
Ganz 0,4 mg pro Liter davon soll die „Simply Cola“ enthalten, weil für die Herstellung die original Kolanuß und das Kokablatt verwendet werden. Sollte das stimmen, dann könnte man bei übermäßigem Genuß doch mal so langsam die Startvorbereitungen treffen. Dafür müßte → mehr lesen…