DSL: Kündigung bei geringer Geschwindigkeit

Können Kunden bei geringem Datendurchsatz den DSL-Vertrag kündigen?

Jeder kennt die Werbung der Internet-Provider. In schönen Hochglanzprospekten und auf Homepages heißt immer: „Wir bieten den schnellsten Internetanschluß.“ oder „Hol dir jetzt den High-Speed-Internetanschluß ins Haus“. Geworben wird dabei mit schön anzusehenden Datendurchsätzen von 16, 30, 50 oder gar 100 Mbit/s. Und das zu Preisen, die die meisten DSL-Kunden auch heute schon für ihren Internetanschluß abdrücken müssen, nur daß dieser erheblich langsamer ist.

Warum dann nicht einfach wechseln, wird sich so mancher denken. Doch bei genauerem Hinsehen, erweisen sich die angepriesenen Geschwindigkeiten oftmals als Mogelpackung. Im Kleingedruckten versprechen die Provider nur noch einen Datendurchsatz von „bis zu … Mbit/s“. Das „bis zu“ kann im Einzelfall bedeuten, daß Kunden zwar für einen → mehr lesen…

Internet-Drosselung bei Kabel Deutschland

Auch ältere Verträge sind betroffen.

Die Beschränkung der Internetzugänge auf ein bestimmtes Datenvolumen, nach denen die Zugangsgeschwindigkeit erheblich gedrosselt wird, greift immer weiter um sich. Nach der Telekom und O2 verschärft nun auch Kabel Deutschland die AGB.

Nach Informationen von golem.de werden derzeit alle Kunden der vodafone-Tochter Kabel Deutschland, die ihren Vertrag vor August 2009 abgeschlossen haben, angeschrieben und auf die Änderungen der AGB hingewiesen. Demnach gilt die sogenannte Filesharing-Regelung auch für diese alten Verträge.

Diese Filesharing-Regelung besagt, dass die Zugangsgeschwindigkeit ab einem Volumen von 10 GByte pro Tag gedrosselt wird. Bisher lag diese Grenze bei 60 GByte pro Tag. Außerdem wird von Kabel Deutschland darauf hingewiesen, dass der Internetzugang nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen → mehr lesen…

O2 will DSL-Zugänge drosseln

Alle Verträge, die nach dem 16. Oktober 2013 abgeschlossen wurden, sind betroffen.

O2 will seine Kunden offenbar zum Datensparen erziehen. Und ironischerweise nennt O2 die Pläne zur DSL-Drosselung auch noch „Fair-Use-Vorteil“. Danach müssen alle O2-Kunden, die wiederholt das Limit von 300 Gigabyte im Monat Daten überschreiten, damit rechnen, daß ihr Zugang auf eine Geschwindigkeit von 2 Mbit/s gedrosselt wird. Gerüchterweise gelten diese Pläne bereits seit dem 01. Juli 2014, offiziell soll die Drosselung ab Oktober 2014 eingeführt werden.

Auffallen wird dies den O2-Kunden zur Zeit noch nicht, weil die erste Drosselung erst vorgenommen werden soll, wenn der Kunde dreimal hintereinander sein zugesichertes Datenvolumen überschritten hat. Dann wird im Monat nach der Überschreitung des Datenvolumens der DSL-Zugang auf 2 Mbit/s gedrosselt. → mehr lesen…

Gericht stoppt Telekom Flatrate-Drosselung

Verträge mit Geschwindigkeits-Begrenzung sind unzulässig.

Im März 2013 wurden die Pläne der Deutschen Telekom bekannt, in Zukunft nur noch DSL-Verträge mit der Option zur Geschwindigkeitsbegrenzung abzuschließen. Wer in den Augen des Magenta-Konzerns zu viel surft, dem soll der Internetzugang ab gewissen Schwellenwerten drastisch ausgebremst werden, beispielsweise ab 75 GB Surfvolumen im Monat auf lächerliche 384 KBit/s. Das hat mit einer Flatrate nichts mehr zu tun. Später ruderte die Telekom etwas zurück und versprach gedrosselte Geschwindigkeiten von 2 MBit/s, doch am Grundprinzip der Volumenbegrenzung wollte sie nichts ändern.

Doch jetzt wird die Telekom ihre Pläne wohl ändern müssen. Das Landgericht Köln hat entschieden, daß alle Verträge für Flatrates, die die Drosselung auf 384 KBit/s bzw. 2 MBit/s enthalten, unzulässig sind. Das → mehr lesen…

Telekom knickt ein – ein bisschen

Internet-Drosselung soll nicht ganz so drastisch ausfallen.

Mit diesem Sturm der Kritik gegen die geplante Abschaffung der DSL Internet-Flatrate hatte die Deutsche Telekom, mittlerweile auch Drosselkom genannt, wohl nicht gerechnet. Doch gerade das Internet einschränken zu wollen, ruft natürlich in genau diesem Medium die größte Entrüstung hervor. In Zeiten von „Web 2.0“, wie hippe Redakteure gern das Internet betiteln, kann man solche drastischen Änderungen nicht mehr so einfach durchsetzen. Der Kunde kann sich Gehör verschaffen. Und tut das auch.
Früher, in Zeiten des Monopols und ohne Internet, wären solche Drosselungspläne maximal als kleiner Beitrag auf Seite 2 der örtlichen Tageszeitung erschienen und damit hätte es sich gehabt. Der Kunde mußte das schlucken. Das geht heute nicht mehr.

Da hat die → mehr lesen…

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