Internet-Drosselung bei Kabel Deutschland
Auch ältere Verträge sind betroffen.
Die Beschränkung der Internetzugänge auf ein bestimmtes Datenvolumen, nach denen die Zugangsgeschwindigkeit erheblich gedrosselt wird, greift immer weiter um sich. Nach der Telekom und O2 verschärft nun auch Kabel Deutschland die AGB.
Nach Informationen von golem.de werden derzeit alle Kunden der vodafone-Tochter Kabel Deutschland, die ihren Vertrag vor August 2009 abgeschlossen haben, angeschrieben und auf die Änderungen der AGB hingewiesen. Demnach gilt die sogenannte Filesharing-Regelung auch für diese alten Verträge.
Diese Filesharing-Regelung besagt, dass die Zugangsgeschwindigkeit ab einem Volumen von 10 GByte pro Tag gedrosselt wird. Bisher lag diese Grenze bei 60 GByte pro Tag. Außerdem wird von Kabel Deutschland darauf hingewiesen, dass der Internetzugang nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen → mehr lesen…