Verfassungsbruch – aber geheim
Die Bundesregierung will ihre Begründung für die Ausschaltung des Bundesrates bei der Durchsetzung des merkelschen Atomvertrages geheimhalten.
Die schwarz-gelbe Regierung will Gutachten geheimhalten, die aktuelle rechtliche Stellungnahmen zur Verfassungmäßigkeit der Nichtbeteiligung des Bundesrates bei der Verlängerung der Laufzeiten von deutschen Atomkraftwerken enthalten. Das Parlament soll diese Gutachten nicht zu Gesicht bekommen. Merkel und Co. berufen sich das Geheimhaltungsrecht über Vorgänge im „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Deshalb würde eine Informationspflicht dem Bundestag gegenüber nicht bestehen.
Diese gelinde ausgedrückt eigenartige Auffassung von Demokratie ist die Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsfraktion B90/Grüne. Die wollte wissen, wie Innen- und Justizministerium zu der Auffassung gelang seien, daß der Bundesrat zum Atomvertrag nicht zustimmungspflichtig sei. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Innenministerium, Ole Schröder → mehr lesen…