Schornsteinfeger: Lizenz zum Gelddrucken
Nach 70 Jahren wird das Schornsteinfegergesetz aus dem Jahr 1935 endlich gelockert. Bislang beherrschten deutsche Schornsteinfeger ihren Kehrbezirk ohne Konkurrenz, mit festem Kundenstamm und garantierten Gebühren. Und das bis zur Rente!
Glück brachte ein Schornsteinfeger bisher vorallem sich selbst.
Bereits 2003 hatte die EU-Kommission ein Vertargsverletzungverfahren gegen Deutschland eingeleitet, denn das Schornsteinfegergesetz verstößt gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr.
Jetzt endlich wird das Gesetz gelockert: Zukünftig dürfen auch ausländische Schornsteinfeger ihre Dienste anbieten und das als Konkurrent im Kehrbezirk des deutschen Schornsteinfegermeisters. Ein absolutes Novum für deutsche Schonssteinfeger. Allerdings muss dann der Bezirksschornsteinfeger die Arbeit des neuen Kollegen prüfen und feststellen, ob der seine Arbeit richtig gemacht hat. Ganz so schnell geht es dann doch nicht mit den Veränderungen…