Italien: Berlusconi wird unantastbar

Italien wähnt sich zur Zeit im Wiederholungshimmel.

Alles schon mal da gewesen: Berlusconi ist wieder Ministerpräsident und wieder will er unantasbar werden, weil er wieder mal vor Gericht steht.

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Gestern verabschiedete das italienische Abgeordnetenhaus ein Immunitätsgesetz, durch das die höchsten Staatsrepräsentanten vor Justizverfahren geschützt sind, solange sie im Amt sind. Dazu zählen der Staatspräsident, der Ministerpräsident und die Präsidenten von Abgeordnetenhaus und Senat.

309 Abgeordnete stimmten für das Immunitätsgesetz, 236 stimmten dagegen und die 30 Abgeordnete der Christdemokraten enthielten sich. Wenn jetzt noch der Senat, in dem Berlusconi über eine stabile Mehrheit verfügt, zustimmt, dann kann das Gesetz in Kraft treten.

10.000 Demonstraten in Rom und die Proteste der linken Opposition gegen das Immunitätsgesetz ließen Berlusconi kalt. Wahrscheinlich auch, weil → mehr lesen…

ExInnenminister erwägt erneute Klage gegen Onlinedurchsuchung

Der ehemalige Bundesinnenminister Baum (FDP, Innenminister 1978-1982) erwägt auch gegen das „Kompromiss„-Gesetz zur Onlinedurchsuchung vor das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) zu ziehen. Der Gesetzentwurf war erst nach monatelangem Streit zwischen Zypries und Schäuble zustande gekommen.

Baum ist der Meinung, daß die hohen Hürden, die das BVerfG für Onlinedurchsuchungen auferlegt hat, nicht durch diesen Gesetzentwurf eingehalten werden. Außerdem bleibt die Onlinedurchsuchung aus seiner Sicht ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Menschen.

Quelle: ZEIT online → mehr lesen…

Abmahnwelle vor dem Aus

gesetz.gifAbmahner erhalten in Zukunft nur noch 100 EUR für Rechtsanwaltskosten, wenn das neue Gesetz aus dem Hause des Bundesjustizministeriums inkraft getreten ist. Voraussetzung für die gedeckelten Anwaltskosten ist, daß der Abgemahnte nicht im geschäftlichen Verkehr tätig ist.
Laut Zypries, Bundesjistizministerin, stellt dieses Gesetz sicher

dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird.

In der Vergangenheit gab es wahre Abmahnwellen gegen Homepagebetreiber, egal ob privat oder geschäftlich. Schon bei kleinsten Vergehen gegen das Urheberrecht wurden sie mit Abmahnungen von „Rechtsanwälten“ überhäuft und mit Gebührenbescheiden in Höhe von 400 bis 800 EUR konfrontiert. Dabei stand bei den „Rechtsanwälten“ offensichtlich mehr das Eintreiben der Gebühren im Vordergrund als der Schutz des Urheberrechts.
Diesen Umstand hat jetzt auch das → mehr lesen…

Schornsteinfeger: Lizenz zum Gelddrucken

Nach 70 Jahren wird das Schornsteinfegergesetz aus dem Jahr 1935 endlich gelockert. Bislang beherrschten deutsche Schornsteinfeger ihren Kehrbezirk ohne Konkurrenz, mit festem Kundenstamm und garantierten Gebühren. Und das bis zur Rente!
Glück brachte ein Schornsteinfeger bisher vorallem sich selbst.

Bereits 2003 hatte die EU-Kommission ein Vertargsverletzungverfahren gegen Deutschland eingeleitet, denn das Schornsteinfegergesetz verstößt gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr.

Jetzt endlich wird das Gesetz gelockert: Zukünftig dürfen auch ausländische Schornsteinfeger ihre Dienste anbieten und das als Konkurrent im Kehrbezirk des deutschen Schornsteinfegermeisters. Ein absolutes Novum für deutsche Schonssteinfeger. Allerdings muss dann der Bezirksschornsteinfeger die Arbeit des neuen Kollegen prüfen und feststellen, ob der seine Arbeit richtig gemacht hat. Ganz so schnell geht es dann doch nicht mit den Veränderungen…

Quelle: → mehr lesen…

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