Schäuble zurechtgestutzt
Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Schäuble haben sich auf einen Gesetzentwurf für die geplante Onlinedurchsuchung geeinigt.
In Zukunft dürfen Computer von Verdächtigen nach richterlichem Beschluß mit entsprechender Software durchsucht werden. Die heimliche Installation des „Bundestrojaners“ beim Verdächtigen vor Ort bleibt jedoch verboten. Da mußte Herr Schäuble sich wohl oder übel fügen. Die private Wohnung darf nicht betreten werden!
Das bedeutet z.B. für das Bundeskriminalamt (BKA), daß der Trojaner nur online auf dem zu durchsuchenden PC installiert werden darf.
Ob das BKA dazu technisch wirklich in der Lage ist, darf bezweifelt werden. Ein ausgereifter Virenscanner, eine Firewall und aktivierte Verschlüsselungssoftware werden ein gutes Werk zum Schutz der Daten tun.