Kostenpflichtiges Free-TV?

Soll Free-TV in Deutschland abgeschafft werden?

Ja, es gibt in Deutschland noch echtes Free-TV. Das findet man jedoch nicht bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (ÖR), obwohl die das gern so kommuniziert haben möchten. Die Zwangs-Pay-TV-Gebühr namens Rundfunkgebühr in Höhe von mindestens 5,76 EUR bis zu 17,28 EUR monatlich, eingetrieben durch die GEZ, spricht da eindeutig dagegen.
Reißerische Ankündigungen von Fußballspielen im Free-TV, die durch die bevorstehende Fußball-WM jetzt wieder sehr stark in den Mittelpunkt des Interesses rücken, kann man also getrost vergessen, wenn diese Spiele bei ARD oder ZDF gezeigt werden. Man hat dafür ja bereits über die GEZ-Gebühr gelöhnt.

Free-TV

Echtes Free-TV findet man nur bei den Privaten. Diese finanzieren sich hauptsächlich über die eingenommenen Werbegelder. So kostet bspw. ein → mehr lesen…

GEZ ist auf den Hund gekommen

„Orlando Henne“ weigert sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen.

Seit Anfang Februar nerven die Geldeintreiber der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Familie von Orlando mit ihren Mahnschreiben. „Orlando Henne“ soll doch bitte sofort alle seine Rundfunkempfangsgeräte in seinen Zimmer und seinem Auto und natürlich alle seine „neuartigen Rundfunkempfänger“, wie Handy und Computer, anmelden und fleißig dafür zahlen.

Doch Orlando bleibt stur. Zwangs-Pay-TV-Gebühren nicht mit ihm. Da wird sich die GEZ die Zähne ausbeißen, denn mit beißen kennt sich Orlando bestens aus, so als Hund! Orlando ist ein 6-jähriger Golden Retriever.

Bleibt die Frage: Woher hat die GEZ die Adresse des vermeintlichen Schwarzsehers?
Eine GEZ-Sprecherin höchstpersönlich klärt auf:

Vielleicht hat ein Familienmitglied mal zum Spaß den Namen des Hundes bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben als

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Ich will mein Geld zurück, Helau!

Und zwar meine TV-Gebühren.

Denn seit Wochen werden die Zuschauer mit Sendungen wie „Mainz, wie es singt und lacht“ und ähnlichen Abgründen der Fernsehunterhaltung gequält.

Liebe gutbezahlte Entscheider in den Chefetagen der öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten,

Deutschland besteht nicht nur aus dem Rheinland und angrenzenden Jecken.
Hört auf, uns mit völlig unwitzigen und nur mit Hochprozentigem zu ertragenden Prunk- und Stucksitzungen, bei denen man nicht mal weiß, ob die wirklich von diesem Jahr sind, weil diese grundsätzlich und immer gleich und mit den denselben Gags ablaufen, zu quälen!
Das ist GEZ-Gebühren-Vernichtung mit Vorsatz!

Helau.

800 Stunden Karneval, Fasching und Fastnacht senden ARD, ZDF und die 3. Programme zusammen. Und das konzentriert dann auch noch auf die Hochzeit der Narren von Ende Januar → mehr lesen…

Keine GEZ für PCs

Eine weitere Schlappe für die GEZ.

Das Verwaltunggericht Gießen hat den Hessischen Rundfunk und seine Erfüllungsgehilfen von der GEZ in die Schranken verwiesen. Geklagt hatten zwei PC-Besitzer, die auch sonst keine weiteren Geräte für die GEZ-Gebühr angemeldet hatten.
Die GEZ wollte aber für die zwei PCs Gebühren kassieren, weil man mit diesen „neuartigen Rundfunkgeräten“ Radio und TV-Programme empfangen könnte. Und da die Kläger kein herkömmliches Radio oder ein TV-Gerät angemeldet hatten, sollten sie halt für die PCs je 5,76 EUR pro Monat zahlen.

Das sah das Gericht anders. Es stellte sich hinter die Kläger, die eine Nutzung ihrer PCs für Radio- oder TV-Empfang bestritten. Die Computer würden lediglich für die Mitgliederverwaltung eines Vereins und zur Erstellung und Aktualisierung von Homepages → mehr lesen…

Keine GEZ für Internet-PC

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat jetzt die GEZ und den NDR in ihre Schranken verwiesen.

In seinem Urteil vertrat das Gericht die Ansicht, daß für einen beruflich genutzten PC mit Internetanbindung keine Rundfunkgebühren fällig sind.
Geklagt hatte eine Dolmetscherin. Die GEZ hatte ihr im Auftrag des NDR eine Gebührenforderung für deren Internet-PC gesendet. Die Dolmetscherin verweigerte die Zahlung mit der Begründung, daß sie erstens schon die GEZ-Gebühr für ein Radio zahle und zweitens den PC nur beruflich und nicht für den Empfang von Internet-Radioprogrammen nutze.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab der Dolmetscherin Recht. Der NDR betreibe überhaupt „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet“ und sei auch nicht in der Lage, seine Rundfunkprogramme unbegrenzt vielen Usern anzubieten. Deshalb könne der NDR dafür auch → mehr lesen…

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