S21: Finanzierung verfassungswidrig?
Verfassungsrechtler halten die Finanzierung von Stuttgart 21 für verfassungswidrig.
In einem Gutachten kommt der Berliner Verfassungsrechtler Hans Meyer zu dem Schluß, daß die Baukostenzuschüsse des Landes Baden-Württemberg für das ImmobilienProjekt Stuttgart 21 an den Bund verfassungwidrig sind.
Allein für die geplante 60 km lange Neubaustrecke von Wendlingen nach Ulm hat Baden-Württemberg einen Baukostenzuschuß von 950 Mio. EUR geleistet. Doch das ist nicht erlaubt, so Meyer. Nach Art. 104 Grundgesetz müssen Bund und Länder ihre Aufgaben gesondert finanzieren. Deshalb darf das Land Baden-Württemberg nicht für einen Schienenweg, der dem Bund gehört, bezahlen. Auch nicht anteilig. → mehr lesen…