CSU vom BVerfG auf den Boden der Verfassung geholt

Die CSU muß sich ab sofort wieder ans Grundgesetz halten.

Das umstrittene Versammlungsgesetz, das am 01.10.2008 in Bayern inkraft getreten ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt. Die Verfassungsrichter sind der Auffassung, daß dieses Gesetz einschüchternd, unbestimmt und vage sei. Das Recht auf Versammlung werde unnötig eingeschränkt, weil es einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten würde, eine Versammlung anzumelden. Aufgabe des Grundgesetzes sei es aber nicht behördenfreundlich zu sein, sondern die Rechte der Menschen zu schützen.

Besonders die Pflicht zur Angabe von Ort, Zeit und Thema einer Versammlung ist den Verfassungsrichtern aufgestoßen. Und das sollte schon bei einer Versammlung von 2 Personen gelten. Bei Nichteinhaltung drohte ein Bußgeld.
„Blinddates“ wären somit in Bayern mit diesem Schwachsinnsgesetz aus dem Hause Beckstein nicht mehr → mehr lesen…

Koalition will Bundeswehreinsätze im Inland

Die große Koalition in Berlin will Einsätze der Bundeswehr im Inland durchsetzen.

Mit den Einsätzen will sie sich vor Terrorangriffen schützen. Spontane Reaktion auf die Ereignisse vom 11.09.2001 sozusagen.
Dafür muß sie die Verfassung ändern. Bislang sieht der Artikel 35 einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht vor.

In Zukunft soll die Bundeswehr bei terroristischen Anschlägen im Inland aktiv werden und bspw. die Wasserschutzpolizei durch Gerät der Deutschen Marine unterstützen oder -und da ist er wieder der Traum aller Unions-Sicherheitsfanatiker- ein von Terroristen besetztes Flugzeug abschießen. Haben die eigentlich keine anderen Ideen, daß die in ihren feuchten Träumen ständig an Flugzeugabschüsse denken müssen?

Die SPD hatte in der Vergangenheit immer gegen den Einsatz der Bundeswehr im Inland plädiert. Die Väter → mehr lesen…

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