EuGH holt die Kirche auf den Boden des Rechts

Bisherige Jobvergabe-Praxis der kirchlichen Arbeitgeber ist diskriminierend.

Bei der Kirche gehen die Uhren bekanntlich etwas anders als in der weltlichen Hemisphäre. Den Kirchen liegt nach eigenem Bekunden zwar das Seelenheil aller Menschen am Herzen, noch mehr sind sie jedoch dem Geld zugetan, und natürlich dem Bewahren alter Besitzstände und selbsterfundener Regeln. So ist es heute noch immer so, daß bspw. Bischöfe und andere „Würdenträger“ der Kirchen ihren monatlichen Sold von allen Steuerzahlern erhalten, egal ob diese Steuerzahler Mitglied einer der christlichen Kirchen waren oder sind oder ob sie vielleicht Mitglied in einer anderen religiösen Vereinigung sind.

Kirche als Arbeitergeber

Beim Geld schaut die Kirche da großzügig darüber hinweg, ob jemand getauft und Mitglied der eigenen Kirche ist. Will aber jemand → mehr lesen…

BVerfG-Präsident warnt vor Datenschutz-Supergau

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) warnt vor einem Supergau des Datenschutzes.

Hans-Jürgen Papier, Präsident des BVerfG, hat angesichts der letzten Datenskandale in Politik und Wirtschaft die Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz gefordert:

Wir stellen nicht erst seit gestern fest, dass dem Grundrecht auf Datenschutz nicht nur von staatlicher, sondern auch von privater Seite Gefahren drohen können.

Der Staat muß daher seiner verfassungsrechtlichen Pflicht besser nachkommen und den Datenschutz der Bürger sicherstellen. Kommt er dieser Aufgabe nicht ausreichend nach, dann drohe in Zukunft aufgrund der modernen Technik ein Supergau des Datenschutzes.
Um dieses Horror-Szenario zu meiden, ist der Staat mehr denn je gefordert, die Daten der Bürger besser gegen staatliche und auch gegen private Gefahren zu schützen.

Die große Koalition kommt → mehr lesen…

Nummernschild-Scanning ist verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entsprechende Landesgesetze aus Hessen und Schleswig-Holstein gekippt.

Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz. Die entsprechenden Regelungen in den Polzeigesetzen sind damit nichtig.

Damit gab das BVerfG drei Autofahrern Recht, die ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.

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Online-Durchsuchungen verfassungswidrig!

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt.
Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.“

Quelle: heise Security News, Bundesverfassungsgericht → mehr lesen…