Abwrackprämie doch für Hartz4-Empfänger
Auch Hartz4-Empfänger hätten die Abfrackprämie bekommen können. Das hat ein Urteil jetzt bestätigt.
Das Landessozialgericht Darmstadt hat auf eine Klage einer Hart4-Empfängerin hin entschieden, daß die Abwrackprämie nicht auf die Hartz4-Bezüge angerechnet werden darf.
Die Klägerin hatte sich im letzten Jahr ein neues Auto gekauft und für ihren alten Wagen die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 EUR erhalten. Die ARGE kürzte ihr daraufhin die Hartz4-Bezüge. Statt 634,23 EUR sollte die Frau nur noch 232,99 EUR pro Monat erhalten.
Das Landessozialgericht ist jedoch der Auffassung, daß die Abwrackprämie kein Einkommen darstellt und deshalb auch nicht auf die Hartz4-Bezüge angerechnet werden darf. Die Abwrackprämie ist eine Subvention, die den Hartz4-Empfängern nicht so zur Verfügung stand, daß diese für den Privatkonsum ausgegeben werden → mehr lesen…