Abmahn-Anwälte am Ende?
Die ersten Gerichte beginnen, die für offenbar sonst unterbeschäftigte Anwälte so einträglichen Massen-Abmahnungen zu mißbilligen. Die Zusammenarbeit von zwielichtigen Händlern mit Profi-Abmahnanwälten zur schnellen, meist aufwandfreien Geldbeschaffung ist damit in Zukunft wohl zum Scheitern verurteilt.
Immer mehr Richter lassen sich nicht mehr zum Erfüllungsgehilfen dieser Geldeintreiber machen. Wenn z.B. ein Händler viele gleichlautende Abmahnungen oder Verfügungen gegen Konkurrenten erwirken will, wird das zunehmend als Mißbrauchtatbestand von den Gerichten erkannt. So wunderte sich z.B. ein Bonner Gericht, daß der Händler so viel Zeit hatte, sich um die Homepages seine Konkurrenz zu kümmern, anstatt sich um sein eigentliches Geschäft zu kümmern und nannte die eigentlichen Absichten der Kläger klar beim Namen:
→ mehr lesen…Das ist gewiss nicht das Kerngeschäft der Fa. L, wohl aber