DSL: Kündigung bei geringer Geschwindigkeit

Können Kunden bei geringem Datendurchsatz den DSL-Vertrag kündigen?

Jeder kennt die Werbung der Internet-Provider. In schönen Hochglanzprospekten und auf Homepages heißt immer: „Wir bieten den schnellsten Internetanschluß.“ oder „Hol dir jetzt den High-Speed-Internetanschluß ins Haus“. Geworben wird dabei mit schön anzusehenden Datendurchsätzen von 16, 30, 50 oder gar 100 Mbit/s. Und das zu Preisen, die die meisten DSL-Kunden auch heute schon für ihren Internetanschluß abdrücken müssen, nur daß dieser erheblich langsamer ist.

Warum dann nicht einfach wechseln, wird sich so mancher denken. Doch bei genauerem Hinsehen, erweisen sich die angepriesenen Geschwindigkeiten oftmals als Mogelpackung. Im Kleingedruckten versprechen die Provider nur noch einen Datendurchsatz von „bis zu … Mbit/s“. Das „bis zu“ kann im Einzelfall bedeuten, daß Kunden zwar für einen → mehr lesen…

Internet-Drosselung bei Kabel Deutschland

Auch ältere Verträge sind betroffen.

Die Beschränkung der Internetzugänge auf ein bestimmtes Datenvolumen, nach denen die Zugangsgeschwindigkeit erheblich gedrosselt wird, greift immer weiter um sich. Nach der Telekom und O2 verschärft nun auch Kabel Deutschland die AGB.

Nach Informationen von golem.de werden derzeit alle Kunden der vodafone-Tochter Kabel Deutschland, die ihren Vertrag vor August 2009 abgeschlossen haben, angeschrieben und auf die Änderungen der AGB hingewiesen. Demnach gilt die sogenannte Filesharing-Regelung auch für diese alten Verträge.

Diese Filesharing-Regelung besagt, dass die Zugangsgeschwindigkeit ab einem Volumen von 10 GByte pro Tag gedrosselt wird. Bisher lag diese Grenze bei 60 GByte pro Tag. Außerdem wird von Kabel Deutschland darauf hingewiesen, dass der Internetzugang nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen → mehr lesen…

Gericht stoppt Telekom Flatrate-Drosselung

Verträge mit Geschwindigkeits-Begrenzung sind unzulässig.

Im März 2013 wurden die Pläne der Deutschen Telekom bekannt, in Zukunft nur noch DSL-Verträge mit der Option zur Geschwindigkeitsbegrenzung abzuschließen. Wer in den Augen des Magenta-Konzerns zu viel surft, dem soll der Internetzugang ab gewissen Schwellenwerten drastisch ausgebremst werden, beispielsweise ab 75 GB Surfvolumen im Monat auf lächerliche 384 KBit/s. Das hat mit einer Flatrate nichts mehr zu tun. Später ruderte die Telekom etwas zurück und versprach gedrosselte Geschwindigkeiten von 2 MBit/s, doch am Grundprinzip der Volumenbegrenzung wollte sie nichts ändern.

Doch jetzt wird die Telekom ihre Pläne wohl ändern müssen. Das Landgericht Köln hat entschieden, daß alle Verträge für Flatrates, die die Drosselung auf 384 KBit/s bzw. 2 MBit/s enthalten, unzulässig sind. Das → mehr lesen…

Das #Neuland-Desaster der Angela Merkel

Die Kanzlerin bezeichnet das Internet als Neuland.

Was wird wohl vom Besuch des US-Präsidenten Barack Obama in den Köpfen der Menschen hängen bleiben? Wahrscheinlich viel weniger als hysterische Medien wahrhaben wollen. Deren ständige Live-Berichterstattungen von Nichtigkeiten am Rand des Geschehen nerven nur noch.

Eine Sache wird dagegen hängenbleiben. Und die hat mehr mit Kanzlerin Angela Merkel zu tun als mit Obama. Im Zuge des PRISM-Skandals war die Kanzlerin aufgefordert, den US-Präsidenten auf die Einhaltung des Datenschutzes zu drängen. Doch offenbar weiß Merkel gar nicht genau, worum es eigentlich geht. In einer Pressekonferenz äußerte sie sich tatsächlich so:

Das Internet ist für uns alle Neuland.

Für weite Teile der Regierungskoalition mag diese Aussage stimmen. Hat sich doch beispielsweise Schäuble noch im → mehr lesen…

Telekom knickt ein – ein bisschen

Internet-Drosselung soll nicht ganz so drastisch ausfallen.

Mit diesem Sturm der Kritik gegen die geplante Abschaffung der DSL Internet-Flatrate hatte die Deutsche Telekom, mittlerweile auch Drosselkom genannt, wohl nicht gerechnet. Doch gerade das Internet einschränken zu wollen, ruft natürlich in genau diesem Medium die größte Entrüstung hervor. In Zeiten von „Web 2.0“, wie hippe Redakteure gern das Internet betiteln, kann man solche drastischen Änderungen nicht mehr so einfach durchsetzen. Der Kunde kann sich Gehör verschaffen. Und tut das auch.
Früher, in Zeiten des Monopols und ohne Internet, wären solche Drosselungspläne maximal als kleiner Beitrag auf Seite 2 der örtlichen Tageszeitung erschienen und damit hätte es sich gehabt. Der Kunde mußte das schlucken. Das geht heute nicht mehr.

Da hat die → mehr lesen…

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