Keine GEZ für Internet-PC
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat jetzt die GEZ und den NDR in ihre Schranken verwiesen.
In seinem Urteil vertrat das Gericht die Ansicht, daß für einen beruflich genutzten PC mit Internetanbindung keine Rundfunkgebühren fällig sind.
Geklagt hatte eine Dolmetscherin. Die GEZ hatte ihr im Auftrag des NDR eine Gebührenforderung für deren Internet-PC gesendet. Die Dolmetscherin verweigerte die Zahlung mit der Begründung, daß sie erstens schon die GEZ-Gebühr für ein Radio zahle und zweitens den PC nur beruflich und nicht für den Empfang von Internet-Radioprogrammen nutze.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab der Dolmetscherin Recht. Der NDR betreibe überhaupt „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet“ und sei auch nicht in der Lage, seine Rundfunkprogramme unbegrenzt vielen Usern anzubieten. Deshalb könne der NDR dafür auch → mehr lesen…