Ende des „Fliegenden Gerichtsstands“?
Das AG Charlottenburg schiebt der freien Wahl des Gerichtsstandes bei Internetdelikten einen Riegel vor.
Bisher war es so, daß bei Internetdelikten der Kläger sich das Gericht, bei dem er Klage erheben will, praktisch frei aussuchen konnte. Das Gericht, das die besten Erfolgschancen zu bieten scheint, wurde als Gerichtsstand ausgewählt. Vorallem Gerichte in Hamburg und ihre zum Teil erstaunlichen Urteile haben dadurch eine unrühmliche Bekanntheit in Internetkreisen erlangt.
Begründet wurde dieser unhaltbare Zustand mit der freien Verfügbarkeit der Internetangebote. Weil man die Interseiten des Beklagten in Hamburg, Berlin oder sonstwo auf der Welt abrufen kann, kann man auch an diesen Orten klagen, so die Auffassung der Kläger und ihrer Anwälte.
Das Amtsgericht Charlottenburg will dem nun nicht mehr folgen. In zwei → mehr lesen…