IKEA kippt lebenslanges Rückgaberecht wieder

Die erst 2014 eingeführte Kulanzregelung wird nach 2 Jahren bereits wieder abgeschafft. Kunden sind wenig begeistert.

Im Sommer 2014 überraschte IKEA, der schwedische Lieferant für Möbel und allerlei Krimskrams, die eigenen Kunden und die ganze Branche. Ab September des gleichen Jahres, so verkündeten die Schweden kurz vor der Einführung des neuen Bestellkatalogs, sollten geradezu paradiesische Rückgaberegelungen gelten.

Lebenslanges Rückgaberecht

Ab dem 01.09.2014 sollte für alle bei IKEA ab dem 25.08.2014 gekauften Artikel ein lebenslanges Rückgaberecht gelten. Wann immer der Kunde ein Teil nicht mehr haben will, kann er es zu IKEA zurückbringen und erhält seinen Kaufpreis zurück. Auf der Homepage des Möbelhauses hieß es dazu eindeutig:

Weil wir wollen, dass du zufrieden bist, kannst du fast alle Artikel, die du

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IKEA führt lebenslanges Rückgaberecht ein.

Was wie Harakiri aussieht, ist wohldurchdacht.

Das wird die deutschen Kunden erschrecken, erstaunen und viele werden es nicht glauben wollen. Sind sie doch seit jeher die Servicewüste Deutschland gewohnt.

Doch IKEA* meint es tatsächlich ernst und führt hierzulande ab dem 01.09.2014 ein unbegrenztes Rückgaberecht ein.

Weil wir wollen, dass du zufrieden bist, kannst du fast alle Artikel, die du in deinem Einrichtungshaus oder online bei IKEA gekauft hast, wieder zurückgeben. Bring einfach den Artikel und den Kassenbon in dein Einrichtungshaus und wir erstatten dir den vollen Einkaufsbetrag. Ausgenommen davon sind zugeschnittene Ware (z.B. Stoffe, Küchenarbeitsplatten), Grünpflanzen und Fundgrubenartikel.
Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

So steht es auf der Homepage des schwedischen Möbelhauses und → mehr lesen…

Ryanair muß Tickets von Drittanbietern anerkennen

Die Fluggesellschaft Ryanair muß ab sofort wieder alle Tickets anerkennen. Auch solche, die von Drittanbietern verkauft wurden.

Das hat das Landgericht Frankfurt am Main heute in einer Anordnung festgelegt. Allerdings gilt diese Anordnung zunächst nur für Tickets, die der Online-Anbieter CheapTickets ausgestellt hat. Außerdem muß die Anordnung auch noch Ryanair nach Irland, wo sich der Firmensitz befindet, zugestellt werden.

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Foto: Bilderrampe.de

Hintergrund der Angelegenheit ist die Entscheidung von Ryanair, keine von Drittanbietern ausgestellten Tickets mehr anzuerkennen. Damit hatte Ryanair am 11. August mehrere tausend Kunden geschockt und ihnen den Flug in Ryanair-Maschinen verweigert. Die Kunden sollten sich die enstandenen Kosten von den Drittanbietern zurückholen.
Gegen diese Entscheidung von Ryanair hatte CheapTicket geklagt und nun Recht bekommen.

Quelle: Spiegel → mehr lesen…