Gewaschene Aktion gegen Neonazis

T-Shirt-Aktion gegen Neonazis

Die Neonazi-AussteigerInitiative „Exit-Deutschland“ (EXIT) hat Besuchern des Rechtsrockkonzerts „Rock für Deutschland“ am 06. August in Gera (Thüringen) Trojaner-T-Shirts untergejubelt.
EXIT ließ 250 T-Shirts herstellen, die einen martialischen Aufdruck hatten. Unter einem großen Totenkopf stand die Aufschrift „Hardcore Rebellen National Frei“. Diese T-Shirts wurden an die ersten Besucher des Rock-Konzerts verteilt und von diesen gern angenommen.

Was die Beschenkten nicht wußten, zeigte sich nach dem ersten Waschen. Die T-Shirts hatten unter dem Totenkopf einen weiteren Aufdruck. Dieser kam nach dem ersten Waschgang, bei dem Totenkopf und Aufschrift verschwanden, zum Vorschein. Jetzt konnte man die Aufforderung lesen „Was dein T-Shirt kann, kannst Du auch. Wir helfen Dir, Dich vom Rechtsextremismus zu lösen“. → mehr lesen…

BVerfG verbietet Neonazi-Aufmärsche

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Nazi-Gedenkmärsche verboten.

Der kürzlich verstorbene NPD-Geldgeber Rieger hatte vor dem BVerfG gegen das Verbot eines Gedenkmarsches für Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß geklagt. Rieger sah sein Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Verbot solcher Aufmärsche verletzt.

Die oberfränkische Stadt Wunsiedel hatte im Jahre 2005 einen geplanten Aufmarsch von Neonazis verboten und sich auf das Verbot der Volksverhetzung berufen. Dagegen hatte Rieger geklagt. Dieses Verbot wurde nun durch das BVerfG endgültig bestätigt.

Das BVerfG sieht zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung als ein sehr hohes Gut an, im Falle von Nazi-Propaganda aber nicht. Volksverhetzung ist und bleibt ein Straftatbestand und verstößt deshalb auch nicht gegen die Meinungsfreiheit. Verherrlichung und Rechtfertigung des Nationalsozialismus darf und muß auch weiterhin betraft → mehr lesen…