Keine Abwrackprämie für Hartz4-Empfänger
Hartz4-Empfänger werden bei der Abwrackprämie ausgeschlossen.
Die 2.500 EUR, die man für ein verschrottetes Auto bei gleichzeitigen Erwerbs eines Neuwagens erhält, werden den Empfängern von Hartz4 voll angerechnet.
Laut der Beschlüsse der Bundesregierung zählt die Abwrackprämie als „Einnahme in Geldeswert“ und wird deshalb mit dem Hartz4-Einkommen verrechnet. Das gelte auch dann, wenn die Abwrackprämie mit dem Preis für den Neuwagen verrechnet wird.
Damit hat es die Merkel-Regierung mal wieder geschafft, Langzeitarbeitslose grundsätzlich auszuschließen, in diesem Fall vom Konjunkturpaket. Und das, obwohl gerade die Arbeitsagenturen verstärkt die Mobilität der Arbeitslosen verlangt.
Für Hartz4-Empfänger ist laut Rechtsprechung nur ein Auto bis zu einem Wert von 7.500 EUR angemessen. Von einem Neuwagen sind sie aber auf jeden Fall fernzuhalten. Ein Schwachsinn: Gerade die, → mehr lesen…