Bundesfinanzministerium bricht Verfassung
Das Bundesfinanzministerium weist seine Finanzämter per Nichtanwendungserlass an, die Verfassung zu brechen.
„Nichtanwendungserlass“ ein schöner Begriff, entsprungen aus den Hirnen höchster deutscher Finanzbeamter, der nichts anderes besagt, als daß die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes zu ignorieren. Nur für Einzelfälle sollen die Urteile anerkannt und befolgt werden und nicht für gleiche, ähnliche anhängliche Verfahren.
So kann es vorkommen, daß dem Einen Ausgaben steuerlich anerkannt werden. Der Andere aber leer ausgeht. Diesen Misstand hat das ZDF Magazin „Frontal21“ aufgedeckt.
Das Bundesfinanzministerium hat dazu wie fogt Stellung genommen: „Man will mit einem Nichtanwendungserlass dem Bundesfinanzhof Gelegenheit geben, seine Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Verfahren zu übeprüfen.“
Das muß man sich in aller Ruhe auf der Zunge zergehen lassen. Das → mehr lesen…