Schäuble zurechtgestutzt

Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Schäuble haben sich auf einen Gesetzentwurf für die geplante Onlinedurchsuchung geeinigt.

In Zukunft dürfen Computer von Verdächtigen nach richterlichem Beschluß mit entsprechender Software durchsucht werden. Die heimliche Installation des „Bundestrojaners“ beim Verdächtigen vor Ort bleibt jedoch verboten. Da mußte Herr Schäuble sich wohl oder übel fügen. Die private Wohnung darf nicht betreten werden!
Das bedeutet z.B. für das Bundeskriminalamt (BKA), daß der Trojaner nur online auf dem zu durchsuchenden PC installiert werden darf.

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Ob das BKA dazu technisch wirklich in der Lage ist, darf bezweifelt werden. Ein ausgereifter Virenscanner, eine Firewall und aktivierte Verschlüsselungssoftware werden ein gutes Werk zum Schutz der Daten tun.

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Onlinedurchsuchung für alle

Union und SPD wollen das neue BKA-Gesetz schnell verabschieden. Nachdem das BVerfG die Möglichkeiten zur Onlinedurchsuchung stark eingeschränkt hat, sollen die Fahnder des Bundeskriminalamts (BKA) nach dem Willen der großen Koalition in Fällen schwerer geplanter Verbrechen wie Terror die Computer der Verdächtigen ausspähen dürfen, sofern ein Richter vorher zugestimmt hat.

Eine Folge des neuen BKA-Gesetzes ist aber offenbar, daß auch anderen Behörden, wie z.B. Verfassungschutz und Bundesanwaltschaft, das Durchsuchen von Computern erlaubt werden soll. Bisher darf das der Verfassungsschutz nicht.

Die Politik in Form von SPD und CDU will das Thema zur Zeit lieber totschweigen. Bei der SPD ist man sich durchaus darüber im Klaren, daß nach Verabschiedung des BKA-Gesetzes auch andere Behörden die Onlinedurchsuchung anwenden wollen. „Eine Diskussion darüber → mehr lesen…

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