Rasterfahndung nach Holzklotzwurf
Der tödliche Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg (Oldb) hat die Polizei offenbar zu einer Rasterfahndung bei Handybesitzern veranlaßt.
Ob diese Massenüberprüfung überhaupt rechtlich zulässig war, muß nun geklärt werden.
Rückblende: Am Abend des Ostersonntags hatte jemand einen ca. 6 kg schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf ein Auto geworfen. Der Klotz durchdrang die Windschutzscheibe und tötete eine 33 Jahre alte Mutter von zwei Kindern auf dem Beifahrersitz. Ihr Ehemann saß am Steuer. Um 20.02 Uhr meldet er den Unfall per Handy bei der Polizei.
Der Täter muß also gegen 20 Uhr auf der Brücke gewesen sein. Mehr weiß die Polizei nicht zu diesem Zeitpunkt. Deshalb startet sie eine rechtlich umstrittene Rasterfahndung nach allen Handybesitzern, die zu der genannten Uhrzeit → mehr lesen…