So stellt man einen Löschantrag bei Google
Nach dem EuGH-Urteil kann jeder unliebsame Einträge entfernen lassen. * UPDATE *
Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Woche entschieden, daß jeder Bürger ein Recht auf Vergessenwerden im Internet hat. Das bedeutet, jeder kann von Google und anderen Suchmaschinen, aber auch Foren und sozialen Netzwerken verlangen, daß alte, falsche oder unliebsame Einträge entfernt werden. Ein Hinweis auf das EuGH-Urteil sollte genügen, um die Anbieter tätig werden zu lassen.
Was kann man löschen lassen?
Das EuGH-Urteil ist diesbezüglich ziemlich wage geblieben. Theoretisch sind alle Daten, die persönliche Informationen über einen Menschen enthalten, relevant. Im Einzelfall muß aber geprüft werden, ob das Informationsinteresse im Vordergrund steht, und deshalb diese Information nicht gelöscht werden braucht, oder, ob der Datenschutz überwiegt. Solange man keine → mehr lesen…