GEZ-Gebühr für Internet-PC unrechtmäßig
Die GEZ-Gebühr für Internet-PCs ist unrechtmäßig.
Zu dieser Auffassung kam das Verwaltungsgericht Wiesbaden. In den Vorschriften für eine Gebührenpflicht würden „neuartige Rundfunkempfänger“ (schöne Wortschöpfung der GEZ Bürokraten), wie PCs mit Internetanschluß, überhaupt nicht erwähnt. Deshalb könne nur indirekt auf eine Gebührenpflicht geschlossen werden.
Ein EDV-Fachmann hatte gegen die GEZ-Gebühr für seinen Internet-PC in der privaten Wohnung, den er nur für seine Arbeit nutzt, geklagt. Zwangs-PayTV-Gebühren zahlt er ja ohnehin für seine privaten Fernseher und Radios. Allein das würde den EDV-Fachmann bereits von der zusätzlichen Gebühr für den Internet-PC befreien, so das Gericht.
Weiter ist das Verwaltungsgericht der Meinung, daß schon der vernüftige Menschenverstand einem sagt, daß ein Rundfunkemfangsgerät ein Radio oder zumindest ein Gerät mit Empfangsteil ist, das auch zum → mehr lesen…