Geheimabkommen über Auslieferung von Daten an die USA

Ein geheimes Abkommen zwischen Deutschland und den USA soll die Weitergabe von persönlichen Daten, wie DNA-Proben und Fingerabdrücke, an US-amerikanische Behörden ermöglichen.

Das Abkommen, daß ohne parlametarische Beteiligung im Alleingang von Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries ausgehandelt wurde, sieht auch die Weitergabe von Informationen wie sexuelle Vorlieben, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen oder Mitgliedschaften in Gewerkschaften vor. Auch Infos über die Gesundheit und ethnische Herkunft sollen ausgetauscht werden dürfen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat jetzt die bislang geheime Übereinkunft veröffentlicht. Der Arbeitskreis ruft den Deutschen Bundestag auf, seine Zustimmung zu dieser Übereinkunft zu verweigern, weil diese in Deutschland lebende Menschen in Gefahr systematischer Menschenrechtsverletzungen durch die USA bringt.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz kritisiert die Pläne von Schäuble und Zypries, weil es → mehr lesen…

Kripo lacht über Schäubles „Datenschutzgipfel“

Der Bund der Kriminalbeamten bewertet das „Datenschutzgipfel“ bei Schäuble als „folkloristisch“.

Vergangenen Freitag lud Bundesinnenminister Schäuble zu einem „Datenschutzgipfel“. Der Gipfel dabei ist allerdings, daß ausgerechnet Datenkrake Schäuble sich um die Datensicherheit sorgt. Die Vorratsdatensammelwut von Schäuble konnte erst das Bundesverfassungsgericht einschränken.

Inhaltlich sollte es beim Gipfel um den Schutz der persönlichen Daten der Bevölkerung gehen. In letzter Zeit war es zu einem großen Thema in der Presse geworden, daß persönliche Daten von großen Teilen der Bevölkerung, wie Kontoverbindung und Adresse, frei zu kaufen sind. Bekannt waren die Vorgänge allerdings schon sehr lange. Jede kleine Marketing-Garagenfirma arbeitet mit persönlichen Daten, sonst sind Marketingmaßnahmen wie Direktwerbung schlicht unmöglich. Auch die Banken könnten ihr sogenanntes Scoring bei der Vergabe von Krediten vergessen. → mehr lesen…

Datenskandal: Adressen von allen Deutschen im Umlauf

Der Skandal um den illegalen Handel mit privaten Adressen weitet sich aus.

Nach Aussagen von Datenschützern sind die Adressen der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im Umlauf. Darunter befinden sich auch Angaben zu hochsensiblen Aspekten.
So werden nach Aussage des schleswig-holsteinischen Landeszentrums für Datenschutz zur Zeit „etwa 10 bis 20 Mio. Kontodaten“ illegal gehandelt.

Benutzt werden diese Daten hauptsächlich zu Marketingzwecken, allerdings auch für unseriöse Praktiken, vorallem von Callcentern. Hier werden die angerufenen Kunden mit fingierten Glückspielteilnahmen und Aboverkäufen  abgeschöpft. Die vollständigen Angaben zu Adresse und Konto sind ja bekannt.

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Nun ist auch die Politik aufgewacht und fordert einen besseren Datenschutz. „Es gebe akuten Handlungsbedarf“ äußerte bspw. der SPD-Bundestagsfraktionssprecher Wiefelspütz. Allerdings nur bei der privaten Wirtschaft.

Hier lauert Big Brother,

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Datenschützer warnen vor neuem E-Personalausweis

Der neue E-Personalausweis soll Ende 2010 kommen. Datenschützer warnen bereits jetzt.

Neue Zusatzfunktionen, wie einen elektronischen Identitätsnachweis und den Fingerabdruck, können die Bürger nach Wunsch zum Ausweis bestellen.

Bundesinnenminister Schäuble war mit seinem Plan gescheitert, den Fingerabdruck grundsätzlich auf dem neuen Personalausweis zu speichern. Der Bürger kann selbst entscheiden, ob der Fingerabdruck gespeichert wird oder nicht. Auf Druck der SPD kam dieser Kompromiß zustande. Die SPD sieht in der Speicherung des Fingerabdrucks keinen Sicherheitsgewinn nur erhöhte Kosten.
Die Datenschützer vom Chaos Computer Club (CCC) befürchten allerdings, daß die Bürger durch freiwilligen Zwang dazu gebracht werden sollen, der Fingerabdruck-Speicherung zuzustimmen. Beispielsweise durch schnellere Abfertigung am Flughafen für Ausweisinhaber mit gespeichertem Fingerabdruck. Einen Sicherheitsgewinn kann auch der CCC nicht erkennen. Der deutsche → mehr lesen…

Rasterfahndung nach Holzklotzwurf

Der tödliche Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg (Oldb) hat die Polizei offenbar zu einer Rasterfahndung bei Handybesitzern veranlaßt.

Ob diese Massenüberprüfung überhaupt rechtlich zulässig war, muß nun geklärt werden.

Rückblende: Am Abend des Ostersonntags hatte jemand einen ca. 6 kg schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf ein Auto geworfen. Der Klotz durchdrang die Windschutzscheibe und tötete eine 33 Jahre alte Mutter von zwei Kindern auf dem Beifahrersitz. Ihr Ehemann saß am Steuer. Um 20.02 Uhr meldet er den Unfall per Handy bei der Polizei.

Der Täter muß also gegen 20 Uhr auf der Brücke gewesen sein.  Mehr weiß die Polizei nicht zu diesem Zeitpunkt. Deshalb startet sie eine rechtlich umstrittene Rasterfahndung nach allen Handybesitzern, die zu der genannten Uhrzeit → mehr lesen…

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