File-Sharing-Nutzer können aufatmen

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Die Nutzer von Tauschbörsen können aufatmen. Das Herunterladen von Musik und Filmen wird nur noch bei „gewerblichem Ausmaß“ strafrechtlich verfolgt. Darauf haben sich die drei Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen verständigt.

Dabei gelten folgende Höchstgrenzen, um straffrei zu bleiben:

  • nicht mehr als 3.000 Dateien und
  • nicht mehr als 100 Filme zum Download anbieten

Als rechnerische Schadensgrenze wurden 3.000 EUR festgelegt, 1 EUR pro angebotener Datei.

Mit diesem Vorgehen wollen die NRW-Generalstaatsanwälte die Flut von Anzeigen gegen File-Sharing-Nutzer eindämmen. Diese Anzeigen kommen meist aus der Musik- und Pornoindustrie. Ziel dieser Anzeigen ist jedoch meist nicht die strafrechtliche Verfolgung der File-Sharing-Nutzer, sondern die Ermittlung der Kontaktdaten hinter den festgestellten IP-Adressen, um diese dann für eine kostenpflichtige Abmahnung zu nutzen. → mehr lesen…

Tauschbörsen wieder ohne Gefahr möglich?

Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Internet- und Telefondaten an die Staatsanwaltschaft vorerst nur zuzulassen, wenn ein Verdacht auf eine „schwere Straftat“ vorliegt, hat einen interessanten Nebeneffekt: Tauschbörsen, die Musik- und Videodateien zum illegalen Download anbieten, können offensichtlich wieder benutzt werden, ohne daß man Gefahr läuft, dafür bestraft zu werden.

Die Provider speichern zwar die IP-Adresse des Tauschbörsen-Nutzers auf Vorrat, herausgeben dürfen sie die Daten aufgrund des BVerfG-Beschlusses aber nicht. Eine Verfolgung der Tauschbörsen-Nutzer durch die Urheber ist damit so gut wie unmöglich geworden. Die unsäglichen Abmahnwellen gehören damit der Vergangenheit an und die einschlägig bekannte proMedia GmbH kann sich endlich sinnvollen Tätigkeiten zuwenden.

Quelle: FAZ → mehr lesen…