Überwachungskameras verstärken Gewalt

Kameras in Bahnhöfen und im öffentlichen Raum schrecken nicht ab, sondern scheinen Gewalt anzuziehen.

Kaum ein Innenpolitiker, egal ob in den Ländern oder im Bund, der nicht auf das Allheilmittel Kameraüberwachung setzt. Wenn Kameras im öffentlichen Raum verstärkt zum Einsatz kommen, dann wird alles viel sicherer, so der immer gleichlautende Tenor. Und so hat sich die Zahl der Überwachungskameras in den letzten Jahren massiv erhöht. Die Sicherheit wurde dadurch aber nicht erhöht, eher im Gegenteil.

Was die Anhänger der simplen Methode „Kameraüberwachung“ gern vergessen oder gezielt verschweigen, ist, daß es auch jemanden geben muß, der kompetent und zuverlässig die Live-Bilder der Kameras beobachtet, auswertet und die richtigen Schlüsse zieht, sprich Einsatzkräfte zur Gefahrenabwehr an den Ort des Geschehens schickt.
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Buugle View made by Regierung

Was Google kann, kann der Staat schon lange und gleich effektiver.

Während sich das Wahlvieh -mithilfe der Medien perfekt gesteuert- über Google Street View aufregt und so den Blick für das Wesentliche im Nebel verliert, perfektioniert der Staat seine Überwachungsmaschinerie:

  • Überwachungskameras an immer mehr öffentlichen Plätzen
  • ELENA zur Überwachung der arbeitenden und nicht arbeitenden Bevölkerung
  • SWIFT zur Ausspionierung aller Konten in Europa und Auslieferung der Daten an die USA
  • Nacktscanner an den Sicherheitsschleusen in den Flughäfen
  • Vorratsdatenspeicherung zur totalen Überwachung der Telekommunikation (zur Zeit auf Eis, weil aufrechte Bürger dagegen vor dem BVerfG geklagt haben)
  • RFID-Chip im neuen Personalausweis und Reisepaß (kontaklose Erfassung der persönlichen Daten per Funk zur Erstellung von Bewegungsprofilen)
  • Volkszählung 2011 (offiziell Zensus 2011 genannt), die Datensammelwut
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Video-Verkehrsüberwachung rechtswidrig

Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts sind anlaßlose Video-Verkehrsüberwachungen rechtswidrig.

Am 20. August hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gängige Praxis der Geschwindigkeits- und Video-Überwachung des Strassenverkehrs gerügt. Die für diese durchgefürten Überwachungen genutzten Verwaltungsvorschriften sind nicht ausreichend.
Das BVerfG sieht in den Überwachungen eine starke Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und diese muß zwingend eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage haben. Einfache Verwaltungsvorschriften reichen dafür nicht aus.

Ein Autofahrer hatte gegen ein Bußgeldbescheid über 50 EUR, weil er auf der BAB100 29 km/h zu schnell gefahren sein soll, am Amtsgericht Güstrow und Oberlandesgericht Rostock geklagt und verloren. Daraufhin zog er vors BVerfG und bekam recht. Sein Argument war, daß der Verkehr anlaßlos per Video überwacht wurde.

Der ADAC hat jetzt in einer → mehr lesen…

Staatliche Überwachung im Jahre 2009

Wie weit die Überwachung durch den Staat schon heute geht.

Wer immer noch der Meinung ist, man muß sich keine Sorgen machen, solange man nichts zu verbergen hat, sollte sich in aller Ruhe und möglichst unbeobachtet diesen Artikel der ZEIT durchlesen.

Anhand eines ganz normalen Tagesablaufs eines ganz normalen Mitbürgers wird einem die schon heute präsente, ganz normale Überwachung durch den Staat vor Augen geführt. Alles ganz normal.
Bis man plötzlich durch die Verkettung von ganz normalen Vorgängen (Wie war das mit der Teilnahme an der Demo? Und dem Freund aus Pakistan, der monatlich Geld an seine Eltern schickt? Und dem Kauf von 6 Flaschen Blondierung und einem Pack Batterien im Angebot?) in das Raster der Überwachungorgane paßt. Dann wird → mehr lesen…

Bespitzelung von Hartz4-Empfängern erlaubt

Die Bundesagentur für Arbeit hat die nachrichtendienstliche Ermittlung gegen Hartz4-Empfänger erlaubt.

Man will es kaum glauben, aber es passiert mitten in Deutschland im Jahre 2009: Hartz4-Empfänger werden durch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder beauftragte dritte Stellen nachrichtendienstlich observiert.
Als Grund für die Bespitzelung reicht die anonyme Anzeige eines Nachbarn. Früher kannte man solche Denunziation vom Blockwart oder Inoffiziellen Mitarbeiter (IM). „Von der Stasi lernen, heißt siegen lernen“ so lautet offenbar das Motto für das Deutschland der Zukunft.

datenlupe

Am 20. Mai hat die BA mit einer internen Weisung an alle Jobcenter diesen Wahnsinn in Gang gesetzt. Mittlerweile hat die BA wohl ihre eigenen Gesetze. Strafermittlungsbehörden bräuchten für die nachrichtendienstliche Ermittlung einen Gerichtsbeschluß, die BA offensichtlich nicht.
Bei den → mehr lesen…

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