Rechte der Fluggäste

Ihre Rechte als Fluggast bei Streik, Verspätung oder Ausfall Ihres gebuchten Fluges

Sie sind ab oder zu einem Ziel innerhalb der Europäischen Union geflogen und Ihre Fluggesellschaft hat Ihren Sitz innerhalb der EU? Ihr Flug war verspätet oder ist annulliert worden und sie waren pünktlich, also etwa 45 Minuten vor dem geplanten Abflug, am Flughafen? Sie können eine Reservierung für den betroffenen Flug vorweisen?
Dann steht Ihnen womöglich eine Entschädigung zu. Nach der am 17.Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung 261/2004 ist das der Fall, wenn die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Ursache nicht in ihrem Verantwortungsbereich lag. Bei schlechtem Wetter entweder am Abflug- oder Zielflughafen, das einen Start oder eine Landung unmöglich macht, ist das natürlich nicht der → mehr lesen…

So pünktlich ist die Bahn

Live-Monitor zeigt Verspätungen in Echtzeit.

Jeder, der mit der Bahn fährt und sei es nur ab und an, kennt es. Kaum hat man es mal wirklich eilig oder ist auf Umsteigeverbindungen angewiesen, schon hat der eigene Zug Verspätung. Auf den alten Murphy ist bei der Deutschen Bahn Verlaß. Doch bei einem Anschlußzug, der einem vor der Nase wegfährt, oder gar einem verpassten Flieger vergeht jedem schnell das Lächeln.
Die Deutsche Bahn ist bekannt für ihre Verspätungen und jeder Fahrgast kennt die oftmals inhaltsleeren Ansagen im Zug, wie: „Leider verspätet sich die Ankunft in XY um 15 Minuten“. Gern auch noch in einem English, das selbst einen Günther Oettinger als Sprachgenie erscheinen läßt.

Seit Jahren kämpft die Bahn -offiziell- gegen die → mehr lesen…