Rechte der Fluggäste
Ihre Rechte als Fluggast bei Streik, Verspätung oder Ausfall Ihres gebuchten Fluges
Sie sind ab oder zu einem Ziel innerhalb der Europäischen Union geflogen und Ihre Fluggesellschaft hat Ihren Sitz innerhalb der EU? Ihr Flug war verspätet oder ist annulliert worden und sie waren pünktlich, also etwa 45 Minuten vor dem geplanten Abflug, am Flughafen? Sie können eine Reservierung für den betroffenen Flug vorweisen?
Dann steht Ihnen womöglich eine Entschädigung zu. Nach der am 17.Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung 261/2004 ist das der Fall, wenn die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Ursache nicht in ihrem Verantwortungsbereich lag. Bei schlechtem Wetter entweder am Abflug- oder Zielflughafen, das einen Start oder eine Landung unmöglich macht, ist das natürlich nicht der → mehr lesen…