BVerfG schränkt Nutzung von Internet- und Telefondaten weiter ein
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Nutzung von gespeicherten Telefon- und Internetdaten weiter eingeschränkt.
Diese Daten werden im Zuge der Vorratsdatenspeicherung seit 1. Januar 2008 von allen Bürgern gesammelt. Jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort wird für 6 Monate gespeichert.
Gegen diesen massiven Eingriff in die Rechte eines jeden Einzelnen sind Verfassungsbeschwerden beim BVerfG anhängig.
Nach einer Entscheidung von heute hat das BVerfG die Nutzung dieser Daten weiter eingeschränkt. Die Daten dürfen bis zu einer endgültigen Entscheidung nur noch dann an die Polizei oder Nachrichtendienste übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer „dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person“ oder um die Sicherheit des Bundes geht.
Man kann dem BVerfG nur immer wieder danken. Es scheint in Deutschland zur Zeit nur noch eine einzige Institution zu geben, die die Verfassung schützt.
Nun ist zwar genau das die Aufgabe des BVerfG, traurig ist jedoch, daß Bundesregierung und Bundestag ständig versuchen, die Verfassung zu brechen. Eigentlich dürfte der Verfassungsschutz genug in Berlin zu tun haben. Zeit, um die eigenen Bürger auszuschnüffeln, dürfte da kaum bleiben.
Quelle: FAZ
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